Von: Carsten Schulz
Mit Wirkung zum 01. Juni 2001 hat der US-Bundesstaat Maryland eine Gesetzesänderung vorgenommen, die Open Source Software von der im Maryland Uniform Computer Information Transactions Act vorgesehenen stillschweigenden (gesetzlichen) Zusicherung allgemeiner Gebrauchsfähigkeit (Implied Warranty of Merchantability) ausnimmt. Mit dieser Zusicherung allgemeiner Gebrauchsfähigkeit garantiert der Lizenzgeber dem Endverbraucher vor allem, dass das Programm für die gewöhnlichen Verwendungszwecke geeignet ist. Darüber hinaus wird unter anderem dem Weiterverkäufer garantiert, dass das Programm angemessen verpackt und etikettiert wurde.
Grund für diese Gesetzesänderung ist nicht zuletzt das Bestreben, Nutzung und Entwicklung von Open Source Software durch sachgerechte Gesetzgebung zu fördern.
Hintergrund:
Die National Conference of Commissioners on Uniform State Laws ( NCCUSL ) - eine private Non-Profit Organisation, bestehend aus zumeist bundesstaatlich beauftragten Beamten, Professoren und Anwälten (sog. Commissioners) - hatte den Uniform Computer Information Transaction Act ( UCITA ) 1999 mit großer Mehrheit verabschiedet und den Bundesstaaten zur Umsetzung in das Landesrecht empfohlen: Anders als etwa das Recht des geistigen Eigentums (Urheber-, Patent-, Markenrecht) gehört das Vertragsrecht in den USA zur Kompetenz der einzelnen Bundesstaaten.
Maryland hatte als erster US-Bundesstaat mit Wirkung zum 01. Oktober 2000 den UCITA als bundesstaatliches Recht eingeführt und damit eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung dieses in der Öffentlichkeit höchst umstrittenen Gesetzesentwurfs (vgl. z.B. die umfassende Kritik der Free Software Foundation) zur Vereinheitlichung des US-amerikanischen Vertragsrechts für Computerprogramme und - informationen eingenommen. Eine Umsetzung ist außer vom Bundesstaat Maryland bisher allein vom Staat Virginia (mit Wirkung zum 01. Juli 2001!) vorgenommen worden. (Zum aktuellen Stand in den einzelnen Bundesstaaten hier.)