Ja! Die Nutzungsfreiheiten, die durch die Open Source-Lizenzen gewährt werden, erlauben auch, dass Open Source Software verkauft oder vermietet wird. Es ist daher ein weit verbreitetes Missverständnis, dass "Open Source Software" und "kommerzielle Software" als Gegensatzpaar dargestellt wird (→ Was ist "proprietäre Software" bzw. "Closed-Source-Software"?). Open Source Software kann kostenlos sein, muss es aber nicht.
Allerdings darf für Open Source Software keine Lizenzgebühr erhoben werden. Lizenzgebühren sind ein Entgelt für die Einräumung von Nutzungsrechten. Daher darf für den Verkauf der Software (also des Datenträgers mit der Software oder die Downloadmöglichkeit) ein Entgelt verlangt werden, nicht aber für die Lizenzierung. Praktisch wird der Unterschied in einem Dreipersonenverhältnis. Der Lizenznehmer darf die entgeltlich oder unentgeltlich erworbene Open Source Software kopieren und die Kopien weiterverbreiten, ohne dem Lizenzgeber dafür etwas bezahlen zu müssen. Damit kann der Lizenzgeber die Nutzung der Software nicht von einer Gebühr abhängig machen.
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