Jede Open Source-Lizenz, die den Vorgaben der Open Source Definition entspricht (→ Was ist Open Source Software?), ermöglicht für Jedermann den Erwerb umfassender Weiterentwicklungs- und Vertriebsrechte. Der Lizenznehmer darf die Software:
- auf seiner eigenen Hardware ablaufen lassen,
- untersuchen und dafür dekompilieren und disassemblieren,
- vervielfältigen und die erstellten Kopien weiterverbreiten,
- auf einer Hardware seiner Wahl verbreiten (B. CD-Rom und Embedded Systeme),
- zum Download zugänglich machen,
- bearbeiten und die veränderten Versionen im Sourcecode oder Objektcode weiterverbreiten.
Im Regelfall ist auch die Vermietung der Software und ein ASP-Angebot bzw. SaaS gestattet. Die dafür erforderlichen Nutzungsrechte werden zumeist nicht explizit in den Open Source-Lizenzen genannt, ein entsprechende Erlaubnis ergibt sich jedoch zumeist aus dem Zusammenhang.
Da Open Source Software keine inhaltlichen Beschränkungen enthalten darf, kann die Software in jeder beliebigen Form genutzt werden. Dies setzt natürlich voraus, dass der Code auch von den wirklichen Rechtsinhabern unter einer Open Source-Lizenz lizenziert wird, d.h. den Inhabern der Urheberrechte und ggf. betroffener Patente.
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