Schutzfähigkeit der Marke "Windows" - Update

Von Dr. Till Jaeger
 
In einer Entscheidung (Urteil im PDF-Format, 355 KB) vom 13. Mai 2002 hat der United States District Court in the Western District of Washington seine Rechtsansicht aufrecht erhalten, wonach "Windows" als generischer Begriff dem Markenschutz - jedenfalls für Betriebssysteme - nicht zugänglich ist. Das Gericht lehnte damit Microsofts Antrag auf erneute Überprüfung im einstweiligen Rechtsschutz ab. Allerdings steht die Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus.
Zur Begründung führte Bezirksrichter John Coughenour aus, dass "Windows" für Betriebssysteme einen beschreibenden Charakter habe und daher nicht schutzfähig sei. Dabei hielt er Microsoft vor, dass "windowing" and "window manager" selbst in beschreibender Form verwendet worden sei.
Auch nach deutschem Markenrecht sind solche Begriffe nicht schutzfähig, die Merkmale oder Beschaffenheit der betroffenen Waren oder Dienstleistungen bezeichnen und deshalb freihaltebedürftig sind (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). Dennoch ist fraglich, ob "Windows" auch in Deutschland Merkmale eines Betriebssystems beschreibt - dafür müsste es sich um ein besonders geläufiges Wort einer Fremdsprache sein und mit dem entsprechenden deutschen Begriff "Fenster" austauschbar sein.

Hintergrund:
Zum Hintergrund des Rechtsstreits um den Namen "Lindows" siehe die Nachricht der Woche vom 02.04.2002.