von Florian Idelberger
Zum Jahresende gab es noch etwas Erfreuliches zu berichten aus der Open Source Landschaft.
Schon lange wird freie und offene Software auch in Regierungen und anderen öffentlichen Stellen eingesetzt, auf verschiedenste Art und Weise. Wie sieht es jedoch aus, wenn eine öffentliche Institution Veränderungen und Verbesserungen vornimmt und deren IT Personal diese Änderungen gerne zurückgeben will?
Je nach den Vorgaben der entsprechenden Institution kann dies für die betreffenden Angestellten sehr schwer oder gar unmöglich sein. Die EU-Kommission hat jetzt ihre internen Leitlinien zur Verwendung von freier und offener Software geändert. Dazu gehört zum Beispiel, dass rechtliche Aspekte geklärt werden und welche Autoren als Urheber genannt werden. Mit den am 3. Dezember erstmals vorgestellten Änderungen wird die Benutzung und Verbesserung von Open Source Software unterstützt, so Pierre Damas von DIGIT (Directorate General für IT). Weiterhin sieht die Kommission die Nutzung und Stärkung von Open Source als sehr wichtig für die IT Industrie in Europa.
Kurz vor den Feiertagen beschloss dann das EU-Parlament einen Vorschlag <> der Grünen Fraktion unter Führung der Abgeordneten der Piraten, Julia Reda, der die Verbesserung und Fehlersuche in freier und offener Software mit 1 Million Euro fördert. Dazu wird ein Pilotprojekt gestartet, das ausgehend von den Software Richtlinien und dem Social Contract des Debian Projekts im Vergleich mit den derzeit praktizierten Prozessen innerhalb der EU 'best practices' erarbeitet. Danach soll eine Übersicht über alle von der EU und ihren Institutionen benutzten Projekte geschaffen werden, wodurch analysiert werden soll bei welchen Projekten sich die erarbeiteten ‚best practices‘ am besten anwenden lassen und wo dann schlussendlich (erstmal exemplarisch) Überprüfungen durchgeführt bzw. unterstützt werden.
Diese Entwicklungen unterstreichen einmal mehr, dass die Verwendung von freier und offener Software sowohl für die Unternehmen und Institutionen als auch für die Gesellschaft vorteilhaft ist, aber auch das Klarheit darüber bestehen sollte, welche Projekte und Anwendungen von welchen Mitarbeitern benutzt oder verändert werden und wie mit lizenzrechtlichen und Urheberrechtlichen Fragestellungen umgegangen wird.