Was ist Lizenzkompatibilität?

Wenn Codebestandteile, die unter verschiedenen Lizenzenbedingungen lizenziert werden, zu einem neuen Werk zusammengefügt werden, stellt sich die Frage, ob die gemeinsame Nutzung des Codes lizenzrechtlich zulässig ist. Wird etwa Code A unter der Lizenz X mit Code B unter der Lizenz Y zu einem neuen Programm verbunden, müssen die Lizenzen X und Y dies gestatten. Wenn dies der Fall ist, besteht Lizenzkompatibilität.
 
Besondere Bedeutung hat Lizenzkompatibilität bei Copyleft-Lizenzen (→ Welche Lizenztypen gibt es bei Open Source Software und wie unterscheiden sie sich?), da Lizenzen wie die GPL vorsehen, dass abgeleitete Werke ebenfalls nur unter denselben Lizenzbedingungen (also denjenigen der GPL) genutzt werden dürfen. Damit sind Copyleft-Lizenzen mit anderen Open Source-Lizenzen nur kompatibel, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
 
a) Die andere Open Source-Lizenz enthält keine Lizenzpflichten, die nicht auch schon die – dann kompatible – Copyleft-Lizenz vorsieht. Dies ist etwa bei der BSD-Lizenz ohne Werbeklausel der Fall, während die BSD-Lizenz mit Werbeklausel eben eine Informationspflicht enthält, die die GPL und andere Copyleft-Lizenzen nicht vorsehen.
 
b) Die andere Open Source-Lizenz enthält eine besondere Kompatibilitäts- oder Öffnungsklausel. Dies ist etwa in Ziffer 3 der LGPL, Version 2.1, der Fall, die auch die Nutzung des LGPL-Codes unter der GPL gestattet. Die GPLv3 enthält eine Kompatibilitätsklausel für die Affero GPL und Öffnungsklauseln für die Apache License 2.0 und andere Lizenzen. Auch die European Public License (EUPL) und die Deutsche Freie Software Lizenz (d-fsl) enthalten Kompatibilitätsklauseln zugunsten der GPL.
 
Auch bei der Kombination von Code unter der GPLv2 und GPLv3 stellt sich die Frage nach der Kompatibilität (→ Wann findet die GPLv2 Anwendung und wann die GPLv3?)

 
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