Von Benjamin Roger
Das Berliner Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte hat Empfehlungen zur wissenschaftlichen Nutzung visueller Medien veröffentlicht, in denen es sich für ein Open-Access-Modell ausspricht. Dabei geht es um kulturhistorische Werke, die keinen urheberrechtlichen Schutz (mehr) genießen, insbesondere die Bestände von Museen.
Das MPI stellt heraus, dass die Regelung des Zugangs zu solchen Werken zunächst keine urheberrechtliche Frage ist (eben weil die Werke gemeinfrei sind), sondern von den Eigentümern (der körperlichen Gegenstände) vertraglich gestaltet werden kann und wird. Die sich anschließende Frage, zu welchen Bedingungen Abbildungen der Werke zugänglich sind, wirft wiederum klassische Probleme des Urheberrechts auf: wer soll diese Kopien nutzen können, zu welchem Preis, und in welchem Umfang? » Weiter