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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software

GNU GPL

Erste streitige Durchsetzung der GPL in den USA

Von: Benjamin Roger
 
Am 27.7.2010 hat ein New Yorker Gericht der Klage der Entwickler von Busybox stattgegeben und den Elektronikhändler Westinghouse wegen einer Urheberrechtsverletzung zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt. Damit hat zum ersten Mal ein US-amerikanisches Gericht in einem streitigen Verfahren die Gültigkeit der GPL bestätigt, nachdem bisher alle Verfahren durch Vergleiche erledigt worden waren. Auch wenn das Gericht in diesem Versäumnisurteil nicht auf die Begründetheit des Klägervortrags eingeht, kann es wohl doch als Bestätigung der Gültigkeit der Lizenz im US-amerikanischen Rechtssystem verstanden werden. » Weiter

"Berliner Rede": Bundesjustizministerin unterstützt freie Lizenzmodelle

von Prof. Dr. Axel Metzger
 
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrer vielbeachteten "Berliner Rede zum Urheberrecht" vom vergangenen Montag nicht nur einen lesenswerten Rundumschlag zu vielen der aktuellen rechtspolitischen Fragestellungen des Urheberrechts geliefert, sie hat sich auch mit freien Lizenzmodellen im Sinne der GNU GPL und der Creative Commons Lizenzen sowie mit Open Access auseinandergesetzt. Die Passagen sind lesenswert, auch weil sie in der Argumentation der Ministerin einen zentralen Platz einnehmen. "Zugang, Zugriff, 'Access' sind die Schlüsselbegriffe unserer Ära", heißt es gleich zu Beginn. Und: "GNU- oder Creative-Common-Lizenzen sind eine großartige Sache, um die breite Nutzung digitaler Medieninhalte zu ermöglichen. Aber auch dieses System funktioniert eben nur auf der Basis des Bestimmungsrechts des Urhebers über die Nutzung seines Werkes." Man darf für die kommenden Jahre also auf ein offenes Ohr der Ministerin für die besonderen Anforderungen der freien Lizenzmodelle an das Urheberrecht hoffen. » Weiter

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