Creative Commons Lizenz "non-commercial" sorgt für Rechtsstreit

Von: Dr. Till Jaeger
 
In einem gerichtlichen Verfahren wegen der Verwendung von Modefotos unter der Creative Commons Lizenz "non-commercial" in der Burda-Zeitschrift "Young" haben die Parteien den Rechtsstreit durch einen Vergleich abgeschlossen. So steht weiterhin eine gerichtliche Entscheidung in Deutschland zur Durchsetzbarkeit von Creative Commons Lizenzen aus.

Die Fotografin Mary Scherpe lizenziert die überwiegende Zahl ihrer Fotos auf dem Mode-Blog "quite contrary" unter der Creative Commons Lizenz "Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland". Diese erlaubt die freie Nutzung der unveränderten Bilder, allerdings nur für nicht-kommerzielle Zwecke.

Wie die Fotografin in ihrem Blog berichtet, hat die Burda Zeitschrift "Young" (inzwischen eingestellt) mehrere Fotos ohne Namensnennung verwendet. Insoweit wurden die Lizenzbedingungen der Creative Commons Lizenz offenbar schon unabhängig von der Frage, was eine "kommerzielle Nutzung" ist, verletzt. Die daraufhin angestrengte Schadensersatzklage wurde nunmehr durch Vergleich abgeschlossen.

In der Vergangenheit war es bereits mehrfach zu Streitfällen darum gekommen, was als kommerziell anzusehen ist oder nicht. Creative Commons hat erst kürzliche ein Studie vorgestellt, die das Verständnis der Rechteinhaber und Nutzer empirisch ermittelt hat (vgl. Nachricht der Woche vom 21.09.2009). Auf eine gerichtliche Klärung zur Interpretation der Lizenz wird man allerdings weiterhin warten müssen.