Welche Lizenztypen gibt es bei Open Source Software und wie unterscheiden sie sich?

Die zahllosen Open Source Lizenzen (https://ifross.github.io/ifrOSS/Lizenzcenter) unterscheiden sich nur geringfügig hinsichtlich der gewährten Nutzungsrechte (→ Wie darf ich Open Source Software nutzen? Welche Nutzungsrechte erwerbe ich?), können aber erhebliche Unterschiede hinsichtlich der zu beachtenden Lizenzpflichten aufweisen. Denn zwar darf der Lizenznehmer keine Lizenzgebühren verlangen, jedoch sind sonstige Verpflichtungen für den Lizenznehmer durchaus üblich. Die markantesten Unterschiede bestehen hinsichtlich den Lizenzvorgaben für Weiterentwicklungen. Während es dem Lizenznehmer beim Lizenztyp der "Non-Copyleft-Lizenzen" freisteht, ob er seine Bearbeitungen der Ursprungssoftware wieder als Open Source Software freigibt oder "proprietär" (→ Was ist "proprietäre Software" bzw. "Closed-Source-Software"?) lizenziert, sehen sog. "Copyleft-Lizenzen" eine Pflicht vor, bestimmte Weiterentwicklungen - jedenfalls sofern diese nicht nur intern genutzt werden - unter der Ursprungslizenz an jedermann zu lizenzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass alle, die von Open Source Software profitieren, ihre Weiterentwicklungen auch der Entwicklergemeinschaft zur Verfügung stellen.

Der beschriebene "Copyleft-Effekt" kann unterschiedlich ausgestaltet sein. "Strenge" Copyleft-Lizenzen verlangen, dass jede Bearbeitung als Open Source Software freigegeben wird, während "beschränkte" Copyleft-Lizenzen dies nur für bestimmte Fälle vorsehen. So verlangt die Mozilla Public License (MPL) nur, dass Änderungen in bestehenden Dateien freigegeben werden müssen, während hinzugefügte Dateien beliebig lizenziert werden dürfen. Die Lesser General Public License (LGPL) für Programmbibliotheken verlangt nur, dass Änderungen der Bibliothek selbst wieder der LGPL unterstellt werden. Das auf die Bibliothek zugreifende Programm kann wiederum beliebig lizenziert werden.
Bei vielen Open Source-Lizenzen kann es im Einzelfall sehr schwer einschätzbar sein, wann der "Copyleft-Effekt" eingreift (→ Wann muss eigenentwickelte Software unter der GPL lizenziert werden?).

 
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