von: Dennis Jansen
In Oracle ./. Google (Beschluss v. 31.05.2012, Nr. C-10-03561 WHA) hat das Bundesgericht der 1. Instanz im 9. Bundesgerichtsbezirk ("Circuit") durch Richter William Alsup entschieden, dass Google mit der Kopie und Verwendung von Deklarationen und Header-Dateien aus Java in seinem Android-Betriebssystem keine Urheberrechte von Oracle verletzt. Das Gericht erkannte ein berechtigtes Interesse von Google an, teilweise Interoperabilität zu Java zu schaffen, ohne - wie von Oracle gewünscht - vollständige Kompatibilität herstellen zu müssen. Programmierer wollen dieselbe Methode auf dieselbe Weise wiederfinden können. (S. 12f.).