Kritik an der Verlängerung der Schutzrechte an Tonaufnahmen

Von Dr. Olaf Koglin
 
Am 23. März 2009 steht eine Entscheidung des Europäischen Parlamentes über die Richtlinie an, mit der die Schutzrechte an Tonaufnahmen von 50 auf 70 oder gar 95 Jahre angehoben werden sollen.

Hintergrund:

Mit der Umsetzung der Richtlinie über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte würde insbesondere der Schutz von Tonaufnahmen aus den 1960er Jahren verlängert werden. Gegen den Erlaß dieser Richtlinie hat sich jüngst ein Aufruf von zahlreichen europäischen Rechtswissenschaftlern gewandt. Mit vertreten ist auch das Münchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum.

Die Wissenschaftler rügen, dass die Neuregelung entgegen deren Begründung nicht den ausübenden Künstlern zu Gute kommt, sondern den Rechteinhabern - und zwar im Wesentlichen den vier großen Labels, die über die Rechte an den Aufnahmen aus den 1960er Jahren verfügen. Auch die Unterstützung des Gesetzesvorhabens durch Künstlerverbände und Verwertungsgesellschaften überrasche nicht. Denn die Kosten, die die Kommission auf über 1 Milliarde Euro schätzt, haben nicht sie, sondern die Allgemeinheit zu tragen.

Daher fordern die Unterzeichner das Europäische Parlament auf, die Richtlinie in dieser Form nicht zu verabschieden. Falls die Novelle wirklich die lebenden Künstler unterstützen soll, müsste unter anderem die Schutzfristverlängerung auf die Lebenszeit des Künstlers begrenzt werden, dürfte nicht auf die Labels übertragbar sein und sollte eine "use it or loose it"-Klausel enthalten.