Sun veröffentlicht Common Development and Distribution License

Von Dr. Carsten Schulz
 
Sun Microsystems hat Anfang Dezember 2004 eine neue Open Source Lizenz, die sogenannte Common Development and Distribution License ("CDDL"), bei der Open Source Initiative (OSI) zur Zertifizierung als Open Source Lizenz eingereicht. Die Lizenz basiert auf der Mozilla Public License 1.1 ("MPL"), enthält jedoch eine Reihe von Änderungen gegenüber dieser.
Sun teilte mit, dass man die bestehenden Open Source Lizenzen sorgfältig untersucht habe; keine der bereits vorhandenen Lizenzen habe jedoch die bestehenden Bedürfnisse des Unternehmens vollständig befriedigen können, so dass die Entwicklung einer eigenen Lizenz erforderlich gewesen sei.
Für welche Software die Lizenz künftig zur Anwendung gelangen wird, ist noch nicht bekannt gegeben worden; es wird jedoch vermutet, dass Teile des neuen Betriebssystems Sun Solaris 10 unter dem Namen Open Solaris unter der Lizenz veröffentlicht werden könnten.

Hintergrund:

Bei der CDDL handelt es sich -- als Weiterentwicklung der MPL -- um eine Lizenz mit einem modifizierten Copyleft. Modifikationen der Software müssen, wenn sie vertrieben werden sollen, grundsätzlich wiederum unter die Bedingungen der CDDL gestellt werden. Allerdings erfolgt die Abgrenzung zwischen einer "Modifikation des Programms" und der Entwicklung unabhängiger Programme, die nicht an das Copyleft gebunden sind, nach rein technischen Kriterien: Maßgeblich ist im Wesentlichen allein, ob die Modifikationen zusammen mit dem Originalcode in demselben File untergebracht sind, oder aber ob sie in einem eigenständigen File realisiert wurden. Dies ermöglicht eine klare und einfache Trennung zwischen copyleftgebundenen Weiterentwicklungen und eigenständiger Software.
Von Sun war die MPL unter anderem wegen dieser Copyleft-Klausel als Ausgangsbasis für die Entwicklung der CDDL gewählt worden. Weitere Vorteile der MPL wurden unter anderem darin gesehen, dass zwar der Quellcode der Software stets unter der Open Source Lizenz stehe, dass man aber die Möglichkeit habe, das Executable unter anderen Lizenzen zu vertreiben. Damit bestünden weitergehende Möglichkeiten für Unternehmen, ihre Bearbeitungen der Software zu vermarkten. Auch wurde die ausdrückliche Patentlizenz in der MPL als wichtige Grundlage einer für die Bedürfnisse von Sun zugeschnittenen Open Source Lizenz gesehen. Eine solche ausdrückliche Patentlizenzklausel sei schon deshalb wünschenswert, um Bedenken gegenüber möglicherweise entgegenstehenden Patentrechten zu beseitigen.
Eine der wesentlichsten Änderungen der CDDL gegenüber der MPL ist sicherlich, dass zahlreiche produktspezifische Bezüge der MPL entfernt wurden und eine "allgemeine" für eine Vielzahl von Projekten einsetzbare Lizenz geschaffen wurde. Daneben wurden unter anderem eine Vielzahl von Kürzungen und Vereinfachungen vorgenommen, um eine übersichtliche und für den Rechtsverkehr leicht handhabbare Lizenz zu schaffen. Inhaltlich ist insbesondere hervorzuheben, dass es unter der CDDL anders als unter der MPL möglich sein wird, Code unter einer bestimmten Lizenzversion zu veröffentlichen. Autoren können damit vermeiden, dass der Code automatisch auch unter die jeweils neueste Version der Lizenz gestellt wird. Weiter wurden zahlreiche der Hinweispflichten aus der MPL gelockert.