EU-Kommission verabschiedet Empfehlung über die Wahrnehmung von Onlinemusikrechten

Von Dr. Julia Küng
 
Die Europäische Kommission hat am 12.10.2005 eine Empfehlung über die Wahrnehmung von Online-Musikrechten verabschiedet. In dieser lädt sie die Mitgliedstaaten der EU ein, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Wachstum von legalen Online-Musikdiensten zu ermöglichen.

Hintergrund:

Die Kommission ortet das rechtliche Hauptproblem für Online-Musikdienste darin, dass die Lizenzen (die für den Betrieb von Online-Musikdiensten zu erwerben sind) oft auf ein Territorum beschränkt sind, was Erbringer von Online-Musikdiensten dazu zwingt, für jedes in der Online-Nutzung benötigte Recht in jedem Mitgliedtstaat von der jeweiligen Verwertungsgesellschaft eine Lizenz zu erwerben.

Um die EU-weite Lizenzierung von Online-Musik zu erleichtern, prüfte die Kommission drei Alternativen: 1. alles so zu belassen, wie es ist, 2. die Zusammenarbeit zwischen den Verwertungsgesellschaften zu verbessern, damit jede in der EU ansässige Gesellschaft EU-weite Lizenzen für das gesamte Repertoire der anderen Gesellschaften erteilen kann und 3. den Rechteinhabern die Möglichkeit zu geben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der EU-weiten Rechteverwertung bei der Online-Nutzung ihrer Musikwerke zu beauftragen („EU-weite Direktlizenzierung“).

Eine diesbezügliche Befragung der Interessenträger im Juli 2005 ergab, dass die erste Möglichkeit ausscheidet. Darüber, ob der zweiten oder dritten Möglichkeit der Vorzug zu geben ist, herrschten geteilte Meinungen.

Die Kommission empfiehlt nun, den Rechteinhabern und gewerblichen Nutzern die Möglichkeit zu geben, sich für das Lizenzierungssystem ihrer Wahl zu entscheiden. Je nach Art des Online-Dienstes biete sich nämlich unter Umständen ein anderes Vorgehen bei der EU-weiten Lizenzierung an. Die Kommission empfiehlt daher, den Rechteinhabern zu ermöglichen, die Wahrnehmung aller Online-Rechte, die zum Betrieb legaler Online-Musikdienste notwendig sind, in einem territorialen Umfang ihrer Wahl einer Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl anzuvertrauen. Der Staat, in dem die Verwertungsgesellschaft ihren Sitz hat, sollte hierfür keine Rolle spielen.

Mit dieser Empfehlung möchte die EU-Kommission erreichen, dass legale Online-Musikdienste leichter EU-weite Lizenzen erlangen können. Der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy kündigte auch bereits an, strengere Maßnahmen als die vorerst gewählte Empfehlung zu ergreifen, falls die dadurch erzielten Fortschritte hinter den Erwartungen zurückbleiben sollten.