Aufregung um Französisches Gesetzgebungsprojekt zur Änderung des Urheberrechts

Von Dr. Till Jaeger
 
Im französichen Parlament, der Assemblée nationale, wurde ein Gesetzentwurf (Projet de loi relatif au droit d'auteur et aux droits voisins dans la société de l'information, n° 1206 - kurz "DADVSI") eingebracht, der neben einigen anderen Änderungen am Code de la Propriété Intellectuelle (französisches Gesetz zum Geistigen Eigentum) auch einen rechtlichen Schutz von technischen Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten einführen soll. Auch in Frankreich wird der Gesetzgebungsprozess mit großer öffentlicher Anteilnahme verfolgt und ist in vielen Bereichen umstritten. Die FSF France hat den Entwurf in einer Pressemitteilung scharf kritisiert. So wird befürchtet, dass ein Änderungsvorschlag, der von dem Medienkonzern Vivendi, der Verwertungsgesellschaft SACEM und der Business Software Alliance eingebracht sein soll, die Entwickler von Freier Software zwingen könnte, in jedem Programm Kopierschutzmechanismen zu implementieren, das zur Übertragung von Daten dienen kann.

Hintergrund:

Die Europäische Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (Richtlinie 2001/29) hat die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften verpflichtet, einen rechtlichen Schutz von Kopierschutzmaßnahmen und anderen "Maßnahmen zur Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen" zu implementieren. Die Richtlinie aus dem Jahr 2001 wurde in Deutschland nach einem mit viel Lobby-Einsatz geführten Gesetzgebungsprozess im Jahr 2003 umgesetzt (vgl. Nachricht der Woche vom 27.07.2003) und damit erst nach der vorgegebenen Umsetzungsfrist. Noch später erfolgt nun die Gesetzgebungsinitiative in Frankreich. Da die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen Umsetzungsspielraum belässt, bleibt den nationalen Gesetzgebern die Möglichkeit, die Interessen der Urheber, Verwerter und der Allgemeinheit unterschiedlich zu gewichten.

Der jetzt vorgelegte Entwurf wurde von der Sirinelli-Kommission erarbeitet und wird am 20. und 21. Dezember 2005 im Parlament debattiert werden. Es ist zu erwarten, dass auch hier heftig um den Umfang des Urhebrrechtsschutzes gestritten wird. Welche Regelungen dann tatsächlich Gesetz werden, lässt sich jetzt noch nicht im Detail absehen. Bei der bekannten französischen Abgrenzung zu US-amerikanischen Initiativen wäre es allerdings mehr als überraschend, wenn das französische Parlament einem Änderungsvorschlag folgen würde, der doch recht stark der Lobby-Initiative des Senators Hollings gleicht (vgl. Entwurf des "SSSCA"). Im Übrigen warten noch 130 weitere Änderungsvorschläge auf die Parlamentarier...