GPL? Im App Store nicht erwünscht

Von: Benjamin Roger
 
Nachdem die FSF öffentlichkeitswirksam darauf hingewiesen hatte, dass Apple durch die Verbreitung bestimmter Software im AppStore gegen die GPL verstieß, wurde ebendiese Software erwartungsgemäß entfernt. Ob Apple aus diesem restriktiven Ansatz Nutzen zieht, kann bezweifelt werden, der Schaden für die Nutzer kaum.

Im vorliegenden Fall ging es um den iPhone-Port des Spiels GNU Go, das unter der GPL v2 verbreitet wird. Nach deren Ziffer 6 (s. Kommentar, entsprechend Ziffer 10 der GPL v3) darf das Werk - oder Modifikationen davon - bekanntlich nicht zu restriktiveren Bedingungen weiterverbreitet werden. Ein Blick in den App Store offenbart noch weitere Apps, die vom (Dritt-)Hersteller unter der GPL lizenziert werden.
Zwar sieht Ziff. 4 Abs. 2 der App-Store-Bedingungen vor, dass für Software von Drittanbietern die Apple-eigene Lizenz nicht gilt, soweit eine wirksame Lizenz mit dem Dritten abgeschlossen wird. Prinzipiell könnte also auch GPL-Software auf diesem Weg unter voller Einhaltung der GPL - und nur dieser - vertrieben werden. Doch begnügt sich Apple nicht damit, die Software für Dritte zu verteilen, sondern sieht - unabhängig davon, ob die Lizenz eines Drittanbieters gilt - zusätzliche Einschränkungen vor. So verpflichtet sich der Nutzer nach Ziff. 9 (d) der App-Store-Bedingungen (Ziff. 9 [d] der US-Version), die Software nur entsprechend den "Nutzungsregeln" zu verwenden, was u.a. Art und Zahl der zulässigen Geräte beschränkt - im Sinne der GPL eine unzulässige "further restriction".
 
Ein Verzicht auf die besagten Einschränkungen hätte den wirtschaftlichen Interessen Apples wohl kaum geschadet; womöglich würde Apple von der kreativen Energie zahlreicher Open-Source-Projekte vielmehr profitieren, wie es ja bei Mac OS der Fall ist. Es scheint sich hier schlicht die Politik Apples durchzusetzen, möglichst weitgehende Kontrolle über die Nutzung seiner Geräte zu behalten (zur ferngesteuerten Löschung von Apps auf dem iPhone siehe hier). Auf der anderen Seite untersagt Apple auch den App-Entwicklern (in einer Vereinbarung, die bemerkenswerterweise erst dank des Freedom of Information Act bekannt gewordenen ist) die Verbreitung außerhalb des App Stores, was wiederum mit der GPL in Konflit steht.
So müssen die zahlreichen vorhandenen Open-Source-Projekte, die für iPhone OS portiert werden könnten, den Nutzern also verwehrt bleiben, ohne dass ein klarer Vorteil für Apple erkennbar wäre.
 
Steve Jobs hat unlängst zu verstehen gegeben, dass man "freedom" maßgeblich als "freedom from porn" verstehe - also weder im Sinne von "free beer" noch gar im Sinne von "free speech". Quod erat demonstrandum.