von: Stefan Labesius
Dem Thema freie Verfügbarkeit und Hardware wird zunehmend mehr Beachtung geschenkt. So wurde vor einigen Wochen die erste Version der Open Source Hardware Definition (OSHW, Version 1.0) vorgestellt. Der Idee der Vereinheitlichung einer Open-Source-Softwaredefinition (Open Source Definition der OSI) folgend liegt damit eine erste Beschreibung von Kriterien vor, unter denen auch Hardware bzw. deren Design als frei verfügbar angesehen werden kann.
Zentraler Begriff der vorliegenden Definition ist der des (Hardware-) Designs. Als Open Source Hardware im Sinne der Definition gelten nur solche Elemente, deren Design in der Weise veröffentlicht ist, dass jedermann die entsprechenden Geräte herstellen, verändern verbreiten oder benutzen kann. Was genau vom Designbegriff umfasst ist, bleibt bisweilen unklar. Darunter dürften wohl zumindest die der Hardware-Konstruktion zugrunde liegenden Patente und Baupläne zu verstehen sein. Denn die Definition nimmt ausdrücklich Bezug auf die Dokumentation der Hardware, die ihrerseits vollständig verfügbar sein muss.
Des Weiteren ist die OSHW so ausgestaltet, dass entweder die für den Betrieb der Hardware notwendige Software – unabhängig davon, ob diese embedded ist oder nicht – selbst OSI-konform lizenziert sein muss. Oder aber die entsprechenden Schnittstellen müssen in der Weise offen dokumentiert sein, dass die Entwicklung entsprechender Open Source Software möglich ist. Auch darf sich eine OSHW-konforme Lizenz nicht auf bestimmte Produkte beschränken bzw. darf bestimmte andere Hard- oder Software bei der Verwendung nicht benachteiligen. Auffällig ist, dass das Verhältnis von Patentschutz und Hardwarelizenzierung in der Definition selbst kaum angesprochen wird, vor allem in Bezug auf die Verwendung von Hardwarestandards.
Dass auch eine offene Lizenzierung für Hardware (-komponenten) nicht ausschließlich als Gedankenspielerei zu verstehen ist, zeigt sich auch daran, dass schon seit langem eine Reihe von Projekten existiert, die dezidiert auch die Offenlegung der verwendeten Hardware verfolgen (z.B. OpenCores, Openmoko, Chumby). Allerdings sind bisher erst wenige Lizenzen bekannt, die spezifisch auf eine Hardwarelizenzierung zugeschnitten sind (z.B. TAPR Open Hardware License, chumby HDK License Agreement).
Vgl. auch schon Nachricht der Woche vom 19. November 2007.