Neues aus dem Gerichtssaal: GPL und Softwarepatente

Von Benjamin Roger
 
Verschiedene Verfahren um Open Source Software beschäftigen derzeit die US-amerikanischen Gerichte. Während eine Patentklage von Red Hat abgewehrt werden konnte, steht eine weitere noch im Raum. Zugleich hat das Software Freedom Law Center (SFLC) vermeldet, erneut Klage wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der GPL erhoben zu haben.

Hintergrund:

1. Patentklagen
Im Jahr 2006 hatte Firestar Software die Verletzung eines Patents durch Hibernate, ein Produkt der Red Hat-Tochter JBoss, geltend gemacht. Nach längerer Verhandlung schließlich verkündete Red Hat am 11. Juni 2008, dass der Streit außergerichtlich beigelegt worden sei. Danach verzichtet DataTern, die Rechtsnachfolgerin von Firestar, auf die Geltendmachung von Patentansprüchen gegen Red Hat, aber auch gegen sämtliche Upstream- und Downstream-Projekte, also solche, von denen Red Hat-Produkte abgeleitet sind oder die von Red Hat-Produkten abgeleitet sind (Details hier). Damit, so der Distributor, sei auch die Community vor Ansprüchen geschützt. Angaben zur Gegenleistung wurden nicht gemacht, etwa ob Red Hat eigene Patente in die Waagschale geworfen hat (vgl. die defensive Patent Policy), oder eine Geldleistung erbringt.

Ein anderes Verfahren, das im Oktober letzten Jahres für Aufsehen gesorgt hatte und sich auf Linux bezieht (vgl. Nachricht der Woche vom 22.10.2007), ist unterdessen noch anhängig. Im Unterschied zum nun beigelegten Streit ist der Gegner dort ein Unterrnehmen, das nicht produziert, sondern lediglich Patente hält; anders als durch Zahlung wird daher keine außergerichtliche Einigung zu erzielen sein.

2. GPL-Verletzung
Der Prozess, den das SFLC jüngst angestrengt hat, gleicht denjenigen vom vergangenen Herbst (gegen Monsoon und Xterasys sowie High-Gain Antennas ); die aktuellen Klageschriften (Bell, Super Micro; pdf) sind wortgleich zu den damaligen. Diese Verfahren wurden allesamt außergerichtlich beigelegt, wie es der bisherigen Praxis der FSF entspricht (vgl. Nachricht der Woche vom 05.11.2007 und zur Strategie diesen Artikel von Eben Moglen). Der Druck, nicht öffentlich als GPL-Verletzer in Misskredit zu geraten, hat sich bisher als erfolgreiches Instrument erwiesen. Es ist also keinesfalls gesagt, dass das neue Verfahren mit einer gerichtlichen Entscheidung enden wird. Dennoch könnte die erste Klage im vergangenen Jahr ein Schritt in diese Richtung gewesen sein: war die FSF zuvor im Stillen vorgegangen, mit der Aufdeckung der GPL-Verletzung als Druckmittel, sucht man nun auch die öffentliche Konfrontation, und dies in relativ kurzer Zeit gleich mehrfach. Nicht zuletzt wurde Harald Welte dieses Jahr - unter anderem - für seine gerichtliche Durchsetzung der Lizenz von der FSF geehrt.

Man mag darin Anzeichen für eine gestiegene Bereitschaft zum Rechtsstreit sehen - im Sinne der (gerichtlichen) Anerkennung der GPL wäre das wünschenswert. Freilich bleibt die Ungewissheit, wie weit ein Gericht den Anwendungsbereich der Lizenz ziehen würde, etwa mit Blick auf die Definition eines "abgeleiteten Werks" (vgl. dazu GPL-Kommentar zu Ziffer 2). Auch diese Risiken wird das SFLC bei der Entscheidung, einen Rechtsstreit bis zum Urteil auszufechten oder nicht, im Blick haben.