ifrOSS nimmt abschließend schriftlich zur Urheberrechtsreform Stellung

Von Till Kreutzer

Mit Datum vom 13.12.2002 hat das ifrOSS dem Ausschuss für Kultur- und Medien sowie dem Rechtsausschuss im Bundestag eine weitere umfangreiche Stellungnahme zur Urheberrechtsreform zugeleitet (http://www.ifross.de/ifross_html/art25.pdf). Die Stellungnahme bezieht sich auf den Regierungsentwurf der Bundesregierung vom 6.11.2002 und berücksichtigt damit auch die neuesten Ereignisse, wie v.a. die Empfehlungen des Bundesrates vom 17.09.2002 (siehe die ifrOSS-Nachricht der Woche vom 8.11.2002). Vorrangig angesprochen werden die aus Sicht des Instituts wesentlichen - sehr umstrittenen - Aspekte der Wissenschaftsschranke (§ 52a), der Privatkopieschranke (§ 53) sowie die Vorschriften über den Schutz technischer Maßnahmen (§§ 95 a ff.), insbesondere deren Verhältnis gegenüber den Schranken des Urheberrechts. An den Anfang wurden einige grundsätzliche Anmerkungen zum urheberrechtlichen Interessenausgleich gestellt; eine Thematik, die in den Diskussionen - zu Unrecht - oft zu kurz kommt. Am Ende der Stellungnahme findet sich eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Positionen.

Hintergrund:

Die Reform des Urheberrechts geht nunmehr in die heiße Phase. Nachdem die Bundesregierung die Angelegenheit aus der Hand und an das Parlament weitergegeben hat, wird die endgültige Entscheidungsfindung - so ist jedenfalls zu vermuten - nicht mehr lange auf sich warten lassen. Mitte Januar soll eine Expertenanhörung im Bundestag stattfinden.

Mit seiner inzwischen 6. Stellungnahme zu diesem Rechtsfindungsprozess will das ifrOSS noch einmal auf die Notwendigkeiten einer ausgewogenen Interessenberücksichtigung hinweisen. Diese Abwägung muss für ein Gesetz, das in einer aufkommenden Informations- oder Wissensgesellschaft von herausragender Bedeutung nicht nur für die Verwerterindustrie und die Urheber, sondern auch für die Allgemeinheit ist, oberste Priorität haben.