Erste Patentklage gegen Linux-Distributoren

Von Benjamin Roger
 
Kurze Zeit nachdem SCO mit seinen Copyright-Verfahren gegen Linux offenbar endgültig gescheitert ist (vgl. Nachricht der Woche vom 27.08.2007), steht der nächste Prozess gegen prominente Linux-Distributoren ins Haus: die Firma IP Innovation LLC hat gegen Red Hat und Novell eine Patentklage vor dem District Court in Marshall, Texas eingereicht. Sie behauptet die Verletzung des US-Patents 5072412, welches eine „Benutzerschnittstelle mit mehreren Arbeitsflächen, die sich Anzeigeobjekte teilen“ beschreibt. Dieses ist in den USA angemeldet, nicht aber in Europa (vgl. esp@cenet). Dass die Durchsetzung Erfolg haben kann, scheint zweifelhaft, zumal sich die Hinweise häufen, dass entsprechende Systeme lange vor der Anmeldung 1987 bereits zum Stand der Technik gehörten. Apple jedenfalls, das sich in diesem Jahr denselben Vorwürfen ausgesetzt sah, hatte schließlich eine außergerichtliche Einigung vorgezogen und sich darin zur Zahlung von Lizenzgebühren an IP Innovation verpflichtet.
Die Klägerin beantragt zum einen eine Unterlassungsverfügung, vor allem aber die Zahlung von Schadensersatz (zumindest entgangener Lizenzgebühren).

Hintergrund:

Bemerkenswert ist, dass die Klage von einer Firma herrührt, die nicht produziert, sondern allein Immaterialgüterrechte hält (vgl. Übersicht zum Mutterkonzern Acacia). Das Geschäftsmodell solcher oft als „Patent Trolls“ verschmähter Unternehmen besteht einzig in der (versuchten) Durchsetzung echter oder vermeintlicher Rechte mit dem Ziel, Zahlungen zu erwirken. Nicht umsonst finden solche Verfahren vornehmlich in den USA statt, wo Softwarepatente „großzügig“ vergeben werden, und speziell in Bundesstaaten wie Texas, wo die Erfolgsaussichten als hoch gelten.

Aus der Klageschrift (pdf) geht nicht hervor, worin genau die Verletzung liegen soll, doch scheinen virtuelle Desktops gemeint zu sein, wie sie in Linux-Umgebungen seit Jahren Verwendung finden. In Diskussionsforen häufen sich Hinweise darauf, dass dies bereits lange vor der Anmeldung zum Patemt 1987 üblich war, also zum Stand der Technik gehörte - und das Patent damit gar nicht hätte erteilt werden dürfen (vgl. etwa die Kommentare zum einschlägigen Artikel auf Groklaw). Doch zeigt das Beispiel Apples, dass auch ein anscheinend schwaches Patent eine beträchtliche Verhandlungsmasse bilden kann.

Ob auch Red Hat und Novell sich „freikaufen“, bleibt abzuwarten. Auch diese haben ein Interesse daran, eigenen Kunden Schutz vor Patentansprüchen zu bieten. Das Besondere im Open Source-Bereich ist freilich, dass potentzell sämtliche Anwender betroffen sind, nicht nur Kunden eines Herstellers. Die Bedrohung durch Softwarepatente kann gerade solche Projekte gefährden, die nicht unter der Fittiche eines „Big Players“ stehen, welcher Patentansprüche gegen seine Kunden abwehren kann. Als Beispiel sei der zwischenzeitliche Stopp des Münchner LiMux-Projekts im Jahr 2004 genannt, als die europäische Richtlinie über Softwarepatente zur Diskussion stand. An der Entwicklung von LiMux werden bewusst mittelständische Unternehmen beteiligt - die hohen Forderungen wegen Patentverletzungen wenig entgegenzusetzen hätten. In diesem Zusammenhang könnte spannend werden, wie sich die Klauseln über Patente in der neuen GPLv3 auswirken werden. Diese wollen nicht zuletzt erreichen, dass Patentlizenzen automatisch auf sämtliche Nutzer eines Werkes ausgeweitet werden.

Ferner zeigt sich, dass Vereinbarungen, wie sie Microsoft mit verschiedenen Linux-Distributoren geschlossen hat (vgl. Nachricht der Woche vom 18.06.07), keinen umfassenden Schutz vor Patentklagen bieten können - mit Novell sieht sich gerade einer der Microsoft-Partner nun einer solchen Klage ausgesetzt. Vielmehr droht die Gefahr von Patentklage "von außen", also seitens reiner Rechteinhaber, und diese betrifft Anbieter proprietärer Software nicht weniger als Open Source-Unternehmen. Bevorzugte Ziele dürften dabei zahlungskräftige Großunternehmen sein. So hat etwa Microsoft erst in diesem Sommer eine Einigung mit Eolas erzielt, in der zunächst 521 Millionen US-Dollar zuerkannt worden waren.