Britisches Patent Office für die Durchsetzung der “kleinen” Privatkopieschranke gegen technische Schutzsysteme

Von Dr. Axel Metzger
 
Das UK Patent Office hat jetzt einen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft vom 22.05.2001 veröffentlicht. Dieser sieht Rechtsschutz für Wissenschaftler und Studenten vor, die eine digitale Privatkopie erstellen möchten – und durch technische Schutzsysteme daran gehindert werden. Das Patent Office stellt sich damit anders als der deutsche Regierungsentwurf auf die Seite der digitalen Privatkopie. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nach dem Copyright, Designs and Patents Act 1988 Privatkopien nur zu bestimmten Zwecken zulässig sind (Sec. 29: “for the purposes of research or private study”).

Hintergrund:
Nach den Vorstellungen des Patent Office soll der “kleinen” Privatkopieschranke aus Sec. 29 des Copyright Acts 1988 der Vorrang vor technischen Schutzsystemen gebühren. Nach der Regelung des britischen Entwurfs (unter 5.2) soll der Verwender von technischen Schutzmaßnahmen verpflichtet werden können, die Wahrnehmung der Privatkopieschranke zu ermöglichen. Hierzu bedarf es eines Antrags des Berechtigten an die Verwaltung; diese kann entsprechende Anordnungen an den Rechteinhaber erlassen. Leistet dieser nicht Folge, so steht dem Berechtigten der Klageweg offen.
Damit schlägt der britische Gesetzgeber eine deutlich andere Richtung bei der Umsetzung der Richtlinie ein, als der unlängst veröffentlichte deutsche Regierungsentwurf. Dieser geht von einem Primat der technischen Schutzsysteme über die digitale Privatkopie aus. Ist dem Nutzer durch ein technisches System die Erstellung einer privaten Kopie auf einem digitalen Medium unmöglich gemacht, so stehen nach dem deutschen Entwurf keine rechtlichen Möglichkeiten zur Seite.
Interessant ist auch der Zeitplan der britischen Richtlinien-Umsetzung: Bis Ende Oktober können nun zunächst Eingaben an das Patent Office gemacht werden. Bis zu deren Auswertung, der Verfassung eines endgültigen Entwurfs und der Verabschiedung durch das Parlament werden weitere Monate vergehen, in denen unterschiedliche Vorschläge diskutiert und geprüft werden können. Man ist im Vereinigten Königreich also offensichtlich nicht gewillt, sich durch die im Dezember 2002 ablaufende Umsetzungsfrist der Richtlinie unter Zeitdruck setzen zu lassen.