Was ist bei den Lizenzbedingungen für Eigenentwicklungen zu beachten, wenn diese in Kombination mit Freier Software vertrieben wird?

Sofern in einem Produkt Open Source Software und proprietäre Eigenentwicklungen enthalten sind und für die proprietären Eigenentwicklungen eigene Lizenzbedingungen verwendet werden sollen, ist darauf zu achten, dass die eigenen Lizenzbedingungen nicht in Konflikt mit den Open Source Lizenzbedingungen treten.
 
Es ist ein häufig anzutreffender Fehler, dass Nutzungsbeschränkungen auf die gesamte Software bezogen werden, so dass damit ein Widerspruch zu den durch die Open Source Lizenzen gewährten Nutzungsfreiheiten entsteht. Es empfiehlt sich daher, explizit die Wirksamkeit der eigenen Lizenzbedingungen auf die davon betroffenen Softwarebestandteile zu beschränken. Dies kann z.B. durch Klauseln nach folgendem Beispiel geschehen:
"Die Software enthält Bestandteile, die als Open Source Software lizenziert sind. Die davon betroffenen Bestandteile und die dazu gehörenden Lizenzbedingungen sind diesem Lizenztext als Anlage beigefügt. Der Lizenznehmer erhält an der verwendeten Open Source Software von den jeweiligen Rechteinhabern ein einfaches Nutzungsrecht unter den Bedingungen, die die dafür jeweils gültigen Lizenzbedingungen vorsehen. Die vorliegenden Lizenzbedingungen gelten nur für die Bestandteile, die nicht als Open Source Software lizenziert sind."
 
Gegebenenfalls kann klargestellt werden, dass hinsichtlich Haftung und Gewährleistung zwischen der Haftung der Lizenzgeber der Open Source Bestandteile und der Haftung desjenigen, der das Produkt vertreibt, zu differenzieren ist:
"Die Regelungen zu Haftung und Gewährleistung in diesen Lizenzbedingungen gelten im Verhältnis zum Lizenzgeber für die gesamte Software. Die Haftungs- und Gewährleistungsregelungen der Open Source Lizenzen haben Geltung nur im Verhältnis zu den jeweiligen Rechteinhabern."

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