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Der EuGH hat heute ein Urteil [3] zum persönlichen Geltungsbereich der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG gefällt. Auch Privatpersonen müssen die Datenschutzgesetze beachten, wenn sie im Rahmen einer Videoüberwachung das Geschehen auf öffentlichen Straßen aufnehmen. Read More... [1]