Frankfurt an M., München an L.

Von RA Olaf Koglin
 
In den letzten Wochen fielen in zwei deutschen Großstädten die Entscheidungen, welche Betriebssysteme in Zukunft benutzt werden: Frankfurt am Main ging an Microsoft, München an Linux.

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U.S.-Urteil: Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzung durch Tauschbörsensoftware

Von Carsten Schulz
Bereits Ende April 2003 entschied der U.S. District Court for the Central District of California, dass die Softwarehersteller Grokster und StreamCast Networks nicht für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden könnten, die durch die Nutzer ihrer Computerprogramme begangen würden. Die Kläger (u.a. Metro-Goldwyn-Mayer Studios) kündigten gegen das Urteil umgehend Berufung an.
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