Von: Prof. Dr. Axel Metzger
In einer Klage des FritzBox-Herstellers AVM gegen den Anbieter von Kinderschutzsoftware Cybits vor dem Landgericht Berlin steht die GNU General Public License, Version 2, auf dem Prüfstand. Es geht dabei um die Frage, ob der Hersteller eines Embedded-Gerätes Dritten verbieten kann, eine Software anzubieten, mit der Erwerber einer FritzBox die unter der GPL lizenzierten Softwarekomponenten in veränderter Form auf das Gerät aufspielen können. Read More...