DGRI-Jahrestagung: DRM vs. Open Source

Von RA Olaf Koglin

Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) hat ihr Jahrestreffen 2003, das in der vergangenen Woche stattfand, unter den Titel "Wem gehört die Information im 21. Jahrhundert?" gestellt. Interdisziplinär wurde unter anderem zwischen Juristen, Informatikern und Betriebswirten über das Informationseigentum und über "Digital Rights Management versus Open Source" diskutiert.

Dabei wurde auch umfangreich auf die gesellschaftliche Bedeutung des Zugangs zu und des Schutzes von Content eingegangen. Prof. Dr. Rainer Kuhlen (Universität Konstanz) und Prof. Dr. Thomas Dreier (Universiät Karlsruhe) sprachen aus informationswirtschaftlicher bzw. rechtlicher Sicht über den Weg des Urheber- und sonstigen geistigen Eigentumsrechts zu einer neuen Informationseigentumsordnung. Prof. Kuhlen differenzierte zwischen dem nicht eigentumsgebundenen Wissen und der rechtlich schützbaren Information, wobei die Erlangung von Wissen jedoch über Informationen erfolge. Im Rahmen des Umgangs mit Informationsprodukten ging Prof. Kuhlen auch auf den UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (World Summit on Informations Society, WSIS) ein. In Folge der Kommerzialisierung von Information würden Informationsprodukte zunehmend nicht mehr dauerhaft, sondern nur noch zur vorübergehenden Nutzung erworben. In diesem Zusammenhang plädierte Prof. Kuhlen dafür, den Einsatz und die Grenzen von DRM-Systemen nicht alleine dem Markt zu überlassen, sondern zur Wahrung des Ausgleichs von kommerziellen, öffentlichen und individuellen Interessen eine öffentliche Kontrolle zu gewährleisten. Prof. Dreier zeigte den Weg vom geistigen Eigentum zu einer Informationseigentumsordnung am Beispiel des Urheberrechts auf. Während dieses ursprünglich eng an einen bestimmten Schutzgegenstand - zum Beispiel an ein Bild als urheberrechtlich geschütztem Werk - geknüpft war, sind Informationen nicht zwingend an einen bestimmten Schutzgegenstand gebunden und lassen sich eher als Rohstoff denn als fertiges Produkt beschreiben. Hierauf baute Prof. Dreiers These auf, dass bei Informationen die Verwertung und Mehrwehrtgewinnung nicht allein an die klassischen Handlungen des Vervielfältigens und Nachahmens erfolge. In einer neuartigen "Informationseigentumsordnung" - zu der das Urheberrecht als ein Unterpunkt gehöre - sei zum einen die Zuordnungs- und Verteilungsgerechtigkeit bezüglich der Nutzung und Weiterverarbeitung von Informationen zu regeln, zum anderen müsse durch einen entsprechenden Rechtsrahmen eine Balance zwischen geschützen sowie frei nutz- und verwertbaren Informationen geschaffen werden.

Während die Professoren Kuhlen und Dreier im Ergebnis also ähnliche Anforderungen an eine Informationsgesellschaft postulierten, trafen mit Microsoft-Jurist Gerold Hübner und CCC-Presssesprecher Andy Müller-Maguhn zwar unterhaltsam dargestellte, aber kaum miteinander zu vereinigende Ansichten aufeinander. Lehrreich waren die Vorträge von Prof. Dr. Eberhard Becker zur unvollkommenen Sicherheit von DRM-Systemen sowie von Prof. Dr. Arnold Picot, der den bekannten volkswirtschaftlichen Vergleich von Open Source mit dem Coase´schen Theorem aufgriff und mit DRM verknüpfte. Prof. Picot kam zum Schluss, dass höhere Transktionskosten bei Open Source Software zu einer Kommerzialisierung Freier Software führen würde.

Prof. Dr. Gerald Spindler griff die zentralen Thesen seines im Auftrag des VSI erstellten Gutachtens über Rechtsfragen bei Open Source Software auf und ging vertieft auf die Frage ein, ob die entgeltliche Bearbeitung freier Software mit der GPL vereinbar sei. Im Anschluss wurde diskutiert, wie die entsprechenden Sections der GPL auszulegen seien und ob eine Bearbeitung durch bezahlte Angestellte ausgeschlossen sei. Thematisiert wurden neben der rechtlichen Verflechtung der Urheber und Bearbeiter die urheberrechtliche Wirkung der Beschränkungen, die Erfassung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG n.F.) durch die GPL sowie die Haftung und internationale Fragen.