Staatsanwaltschaft geht gegen kino.to vor

Von: Dr. Till Kreutzer
 
Die GVU (Gesellschaft zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) vermeldet heute in einer Pressemitteilung, dass die Staatsanwaltschaft Dresden einen großen Schlag gegen das illegale Filmportal kino.to geführt hat. Bei kino.to handelt es sich wohl um das größte deutschsprachige Angebot, auf dem Filme zum Abruf oder Streaming kostenlos bereitgestellt werden.

In der Pressemitteilung heißt es zu der Aktion: „Unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) vollzogen Polizeikräfte in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen. Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen und Geschäftsräume und Rechenzentren. 13 Personen wurden verhaftet.“

Kino.to ist der Filmwirtschaft schon seit langem ein Dorn im Auge. Die GVU hatte gegen die Betreiber des Portals schon seit Jahren ermittelt, bevor am 28. April 2011 Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft in Dresden gestellt wurde. Laut GVU deuten die Erkenntnisse auf „ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell hin, welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen.“

Die Rechtsverfolgung gegen Portale wie kino.to ist äußerst schwierig, da sie in der Regel aus dem Ausland operieren. Kino.to etwa ist als Domain auf der Südseeinsel Tonga registriert. Offensichtlich bedeutet das aber nicht zwangsläufig, dass auch die Betreiber, deren Unterstützer und/oder die Server, über die die Inhalte bereitgestellt werden, im Ausland angesiedelt sind. Laut GVU-Mitteilung deuten im Fall von kino.to Indizien darauf hin, dass Verflechtungen zwischen dem Portal und "mehreren Streamhostern" bestehen, die offenbar aus dem europäischen Raum operieren.