Von Carsten Schulz
Bereits Ende April 2003 entschied der U.S. District Court for the Central District of California, dass die Softwarehersteller Grokster und StreamCast Networks nicht für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden könnten, die durch die Nutzer ihrer Computerprogramme begangen würden. Die Kläger (u.a. Metro-Goldwyn-Mayer Studios) kündigten gegen das Urteil umgehend Berufung an. Read More...
Napster - Der totgeglaubte Veteran der Tauschbörsen erhebt sich aus seinem Grab und soll - einmal mehr - des Einen Freud und des Anderen Leid sein. Gute Nachrichten zuerst, die Freud voran: Read More...