Von Olaf Koglin
Am 16. Februar 2006 debattierte der Deutsche Bundestag über die Gebühren, die Bundesbehörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für Auskünfte verlangen können. Das heißt - eine Debatte fand nicht statt, da der entsprechende Tagesordnungspunkt von den Parlamentariern nach den vorherigen Debatten zu Steuerpolitik, Vogelgrippe und der Übernahme ehemaliger Regierungsmitglieder in Vorstände und Aufsichtsräte deutscher Energiekonzerne zur nächtlichen Stunde nur noch (einschließlich der vorbereiteten Reden) zu Protokoll genommen wurde.
Hintergrund:
Zu dem im Juni letzten Jahren beschlossenen und am 01.01.2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) wurde Anfang 2006 vom Bundesinnenminister eine Gebührenordnung erlassen, die wegen der Höhe und Unbestimmtheit in der Kritik steht (siehe Nachricht der Woche vom 09.01.2006). Mit Ausnahme der CDU/CSU-Fraktion stellten sich alle Redner hinter das Prinzip der Informationsfreiheit, die dem Bürger auch ohne einen konkreten Grund ein Recht auf Akteneinsicht bei Behörden gewährt.
Dem entsprechend war auch Beatrix Philipp (CDU) die Einzige, die die Gebührenordnung verteidigte und dafür warnte, „eine qualifizierte Verwaltung zu einer bürokratischen ‚Auskunftei’ umzubauen.“ Bei einem echten Interesse spielten, so Philipp, die Kosten nur eine nebensächliche Rolle. Petrau Pau (DIE LINKE) sah dies genau umgekehrt: Wer für eine Information bis 500 € bezahlen müsse, überlege sich zweimal, ob sie ihm das wert sind und ob er sich dies leisten könne, womit „ganze Bevölkerungsschichten“ vom Bürgerrecht der Informationsfreiheit ausgeschlossen würden.
Michael Bürsch (SPD) sprach sich ausdrücklich für das sog. Kumulationsverbot aus - eine Position, der sicherlich auch die Grünen (Silke Stokar von Neuform), FDP und DIE LINKE zustimmen. Bei dem Kumulationsverbot dürfen, parallel zu den Regelungen des Umweltinformationsgesetzes, für zwei Anfragen eines Bürgers zu demselben Verfahren die Gebühren nicht zweimal berechnet werden (oder zumindest nicht die Höchstgrenze für eine umfangreiche Anfrage überschreiten).
Einigkeit bestand darin, dass der Gebührenrahmen einen sehr weiten Spielraum zulässt. Doch während Philipp (CDU) hier dem Rechtssystem und den Ermäßigungen nach § 2 IFG vertraut, kritisiert insbesondere die FDP die fehlende Vorhersehbarkeit der Kosten: Es sei ein „Gebot der Informationsfreiheit, dass gerade im Zusammenhang mit der Informationsgebührenverordnung Transparenz und Klarheit herrscht“, so Gisela Piltz (FDP). Und obwohl die FDP bisweilen für eine Reduzierung von Verwatungsvorschriften plädiert, schlägt Piltz den Erlass einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift vor, um die Anwendung der zum IFG erlassenen Informationsgebührenverordnung zu regeln.
Um als Antragsteller nicht von den Gebührenbescheiden überrascht zu werden, bleibt momentan die Möglichkeit, zunächst nur eine mündliche Auskunft zu beantragen und vor der schriftlichen Bestätigung dieser Auskunft von der Behörde eine Gebührenschätzung zu verlangen (siehe Nachricht der Woche vom 09.01.2006).