Von RA Olaf Koglin
Bereits im ersten rot-grünen Koalitionsvertrag von 1998 war es enthalten: Ein "Informationsfreiheitsgesetz" auf Bundesebene. Nachdem das Projekt in der ersten rot-grünen Legislaturperiode angeblich daran gescheitert ist, dass die Grünen sich nicht gegen das rote Bundesinnenministerium durchsetzen konnten, gibt es nun wieder neue Hoffnung.
Hintergrund:
Was ist ein Informationsfreiheitsgesetz? Ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erklärt Informationen von öffentlichen Einrichtungen - insbesondere der Verwaltung - für frei zugänglich, so dass im Grundsatz jeder alle Akten einsehen kann. Kein Grundssatz ohne Ausnahme: Natürlich muss es bestimmte Ausnahmen für besonders private Daten, für Polizei, Strafverfolgung und Verfassungsschutz geben. Damit ist auch gleich das Dilemma aufgezeigt: Wenn man hier jeder Interessengruppe nachgibt, bleibt schnell von dem eigentlichen Vorhaben nichts mehr übrig.
Durch ein IFG hoffen Journalisten, aus den Akten und somit aus Primärquellen bessere Informationen zu erhalten, als wenn sie gefiltert vom Pressesprecher der jeweiligen Behörde kommen. Zudem wird die mit der Informationsfreiheit verbundene Transparenz staatlichen Handelns als ein wichtiges Mittel zur Korruptionsbekämpfung angesehen. Vertreter der Wirtschaft rügen hingegen, dass es bei öffentlichen Ausschreibungen den Unternehmen nicht zugemutet werden könne, wenn nach Zuschlagserteilung das gesamte Angebot offengelegt wird und Konkurrenten den gebotenen Preis einsehen könnten. Ein IFG soll aber auch dem einfachen Bürger das Recht geben, in jede Akte blicken zu dürfen - und zwar ohne einen Grund angeben zu müssen!
In den Staaten der USA und Kanada existieren zum Teil schon Jahrzehnten Informationsfreiheitsgesetze. In Deutschland existieren auf Landesebene in Brandenburg und Berlin Informationsfreiheitsgesetze bereits seit 1998 bzw. 1999 (siehe www.transparente-verwaltung.de/; inzwischen haben auch Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Informationsfreiheitsgesetze. Dass in den Bundesländern auch die FDP gegen solche Gesetze gestimmt hat, überrascht zwar nicht parteipolisch, aber zumindest politologisch. Denn eine Transparenz des staatlichen Handelns dürfte durchaus ein liberales Anliegen sein. Der Gesetzesentwurf der Koalition soll noch in diesem Jahr im Parlament diskutiert werden.