Open RTLinux Patent License verletzt GNU GPL - Der neueste Stand

Von Axel Metzger
 
Im Streit um die Vereinbarkeit der Open RTlinux Patent License , nach der Victor Yodaiken und seine Firma FSM Labs ihr umstrittenes Patent auf das echtzeitfähige "Real Time Linux" vermarkten, mit den Bestimmungen der GPL scheint nunmehr am Verhandlungstisch gelöst worden zu sein. Wie die Free Software Foundation in einer Stellungnahme vom 18.09.2001 mitteilte, werde in naher Zukunft eine abgewandelte "GPL-konforme" Version der Patent-Lizenz auf den Seiten von FSM Labs veröffentlicht werden, verbunden mit einer Erklärung der FSF über die Vereinbarkeit der Lizenz mit der GPL. Damit ist es der FSF abermals gelungen, einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit über die Verletzung der GPL durch eine Verhandlungslösung zu vermeiden.

Hintergrund:

FSM Labs hatte 1999 das U.S.-Patent 5,995,745 für "RTLinux", eine echtzeitfähige Version des Betriebssystems GNU/Linux, erhalten und bereits damit den Unmut der freien Software-Szene auf sich gezogen. Lauter wurde die Kritik, als im Januar 2001 die "Open RTLinux Patent License" veröffentlicht wurde. Nach den Bestimmungen dieser Lizenz wurde nicht nur eine "proprietäre" Lizenzierung des Patents offen angeboten. Vielmehr wurde auch entgegen den Vorschriften der GPL eine weitere freie Nutzung des zugrundeliegenden GPL-Codes mittels des Patents und der Lizenzbestimmungen weitgehend ausgeschlossen. Der Verstoß der einzelnen Bestimmungen der Open RTLinux Patent License wurde vom Autor bereits in einer ausführlichen Analyse im Linux-Magazin 7/2001 dargestellt.
Interessant ist, dass die FSF kurz der Veröffentlichung der jetzt erzielten Einigung zunächst am 14.09.2001 eine Pressemitteilung über den GPL-Verstoß veröffentlicht hatte. Dies zeigt in aller Deutlichkeit, dass sich FSM Labs nur unter dem Druck der Öffentlichkeit und aus Angst vor weiterer "schlechter Presse" zu der jetzt gefundenen Lösung bereit gefunden hat. Für die juristischen Mitglieder der FSF darf die erzielte Einigung als weiterer Erfolg gewertet werden. Es entspricht der ständigen Praxis der FSF, GPL-Verstöße im Verhandlungswege abzustellen, um so mitunter beträchtliche Gerichts- und Anwaltskosten zu vermeiden. Diese Taktik ist ein weiteres Mal aufgegangen.