Bundestag stimmt gegen Softwarepatente

Von Denis Schopper
 
Der deutsche Bundestag hat einen Antrag gegen die Ausweitung von Softwarepatentierbarkeit in Europa verabschiedet. Mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU wurde einvernehmlich beschlossen, sich gegen eine zu breite Patentierung von Software im Computerbereich auszusprechen. Der durch den Bundestag im Herbst 2004 vorgebrachte Antrag, „Wettbewerb und Innovationsdynamik im Softwarebereich sichern - Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen,“ wurde Ende Januar vom Rechtsausschuss des Parlaments befürwortet und jetzt vom Bundestag verabschiedet.

Hintergrund:

Grund des Votums der Bundesregierung gegen die geplante Richtlinie der Europäischen Union, ist die Angst vor „Amerikanischen Verhältnissen“ bei der Patentierbarkeit von Software, also Software bereits dann zu patentieren, wenn keine besonderen technischen Wirkungen, über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen dem Programm und dem Computer hinaus erzeugt werden. Eine zu breite Patentierbarkeit wirke sich negativ auf die Innovationsdynamik aus und führe darüber hinaus zu neuen Rechtsunsicherheiten gerade auch im Hinblick auf Open-Source-Konzepte, so die Meinung des Bundestages.
Aus diesem Grund sei es, nach Ansicht des Bundestages von essentieller Bedeutung, dass gerade die Definition des technischen Beitrags einer computerimplementierten Erfindung als Voraussetzung ihrer Patentierbarkeit so genau wie möglich gefasst werden müsse, um eine ausreichende Qualitätskontrolle in der Patentierungspraxis zu erreichen und insbesondere die Patentierung von so genannten Trivialpatenten zu verhindern.