Von RA Olaf Koglin [2]
Die engagierte Bewerbung von Leipzig als Austragungsort der Olympischen Spiele 2012 ist fast schon wieder vergessen, doch eines bleibt erhalten: Das "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen", kurz OlympiaSchutzGesetz oder OlympSchG.
Hintergrund: Read More... [1]
