Von: Dr. Julia Küng [1]
Am 04.12.2009 hat sich der Rat der Europäischen Union auf die grundlegenden Eckpunkte für ein Gemeinschaftspatent geeinigt (Einigung [2]). Mittels des Gemeinschaftspatents soll es Unternehmern möglich werden, über eine einzige Patentanmeldung ein Patent für die gesamte Europäische Union zu erlangen. Eine Reihe wichtiger Punkte konnte bereits geklärt werden, einige sind jedoch noch offen, so etwa die seit Jahren diskutierte Frage, in welchen Sprachen die Anmeldung des Gemeinschaftspatents erfolgen können soll (diese Problematik soll in einer eigenen Verordnung gelöst werden). Der nun getroffene Ministerratsbeschluss wird jetzt zur weiteren Beratung dem EU-Parlament vorgelegt.
Hintergrund:
Was bei Marke und Geschmacksmuster längst gang und gäbe ist, ist bislang beim Patent nicht möglich: Die Erlangung eines einzigen Schutzrechts für die gesamte Europäische Union. Derzeit kann ein Unternehmer zwar über eine „Europäische Patentanmeldung“ Patentschutz für seine Erfindung in verschiedenen Europäischen Staaten erlangen, jedoch handelt es sich beim „Europäischen Patent“ nicht um ein „Gemeinschaftsschutzrecht“, sondern um ein Bündel nationaler Schutzrechte in all jenen Vertragsstaaten des EPÜ [3], die der Anmelder benennt. Die Anmeldung und Erteilung des „Europäischen Patents“ erfolgen zentral durch das Europäische Patentamt (EPA [4]) in München, doch geht die Zuständigkeit für das „Patentbündel“ anschließend auf die einzelnen benannten Vertragsstaaten über. In manchen Staaten ist die Validierung des Patents mit weiteren Kosten verbunden und auch Jahresgebühren, welche von Staat zu Staat variieren, werden von den Vertragsstaaten eingehoben.
Das Gemeinschaftspatent soll dadurch entstehen, dass die EU Vertragspartei des EPÜ wird. Die EU wäre damit ein Territorialgebiet, welches ebenso wie die bereits bestehenden Vertragsstaaten (als Ganzes) benannt werden könnte. Der Vorteil läge in der Einheitlichkeit des Patents sowie den im Vergleich zu jetzt niedrigeren Kosten für die Erlangung und Aufrechterhaltung des Patents. Das EPA würde dann auch die Gebühren einheben und diese teilweise wieder an die nationalen Patentämter ausschütten.
Weiters sprachen sich die EU-Minister dafür aus, eine einheitliche Patentrechtsprechung zu schaffen. Wie diese genau aussehen könnte, wird im kommenden Jahr weiter besprochen.
Was den zeitlichen Rahmen der Einführung des Gemeinschaftspatents anbelangt, kommt jedoch wenig Freude auf. So rechnet Jens Gaster von der Generaldirektion Binnenmarkt in der EU-Kommission damit, dass durchaus noch acht bis zehn Jahre ins Land ziehen können, bevor das Gemeinschaftspatent tatsächlich in Kraft ist (vgl Artikel [5] der OÖNachrichten vom 30.11.2009).