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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software

Nachrichten der Woche

Studie der EU-Kommission zeigt sich aus kartellrechtlicher Warte Freier und Open Source Software wohlgesonnen

von Arne Nordmeyer
 
Im Zusammenhang mit der Überprüfung und Erneuerung der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (VO 772/2004; im Folgenden TT-GVO), welche im April 2014 auslaufen wird, hat die Kommission Ende des vergangenen Jahres eine von Pierre Regibeau und Katharine Rockett erstellte ökonomische Studie mit dem Titel „Assessment of potential anticompetitive conduct in the field of intellectual property rights and assessment of the interplay between competition policy and IPR protection“ vorgelegt, welche sie selbst in Auftrag gegeben hatte. Folgt man den Autoren der Studie, so besteht kein Anlass typische OSS-Lizenzklauseln als kartellrechtswidrig einzuordnen.
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Bundesverwaltungsamt lädt zum Review des Migrationsleitfadens 4.0 ein

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat öffentlich zu einem Review des Entwurfs für eine  Version 4 des Migrationsleitfadens aufgerufen. Dazu gehört auch das Begleitdokument "Rechtliche Aspekte der Nutzung, Verbreitung und Weiterentwicklung von Open-Source-Software". Interessierte können noch bis zum 31. Januar 2012 Anmerkungen an das BVA senden.
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SAS Institute Inc ./. World Programming Ltd vor dem EuGH

Von: Dennis Jansen
 
Im zur Zeit dem EuGH vorliegenden Fall SAS Institute Inc ./. World Programming Ltd (EuGH, Az. C-406/10) ist Gegenstand des Verfahrens, in wieweit ein Programm in der EU die Funktionsweise eines anderen Programms, seine Datenschnittstellen und Dateiformate nachbilden, sowie dessen Programmiersprache interpretieren darf und wie ähnlich sich die Handbücher sein dürfen, ohne gegen Urheberrecht zu verstoßen oder eine Lizenz zu benötigen.
 

Die Entscheidung des EuGH, die zwischen März und Juni erwartet wird, ist potentiell für sehr viele Programme von Relevanz und kann wichtige Weichenstellungen geben für den Wettbewerb unter Software-Lösungen. Im Wettbewerb von Programmen werden häufig gegenseitig Ideen aufgegriffen und Funktionen nachgebaut. Hier kommen außer Unternehmenslösungen wie in diesem Fall insbesondere in Betracht: Office-Software, Datenbanken und Emulatoren, im Open-Source-Bereich z.B. Libre-/OpenOffice, MySQL, WINE, Linux, ReactOS u.v.m. » Weiter

Mozilla Public License 2.0 veröffentlicht

von Prof. Dr. Axel Metzger
 
Die Mozilla Foundation hat zum neuen Jahr die endgültige Version 2 der Mozilla Public License veröffentlicht. Gegenüber dem Release Candidate 1 aus dem August 2011 haben sich nur noch geringfügige redaktionelle Änderungen ergeben (siehe hierzu die Nachricht der Woche vom 06.09.2011). Der Revisionsprozess konnte damit nach knapp zwei Jahren abgechlossen werden. » Weiter

Das ifrOSS wünscht ein friedliches und erfolgreiches Jahr 2012

Liebe Leserin, lieber Leser
 
wir wünschen alles Gute für das neue Jahr! Zahlreiche interessante Rechtsfragen werden uns beschäftigen, darunter die Version 2 der MPL, die Version 4 der CC-Lizenzen und die aktuellen Entwicklungen bei Freier Software, Open Content und Open Hardware. Auch die allgemeine Entwicklung des Urheberrechts dürfte wieder im Fokus stehen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns auch 2012 wieder begleiten und sind für Anregungen und Fragen offen.
 
Ihr ifrOSS-Team
 

Creative Commons eröffnet öffentliche Diskussion zu Lizenzversion 4.0

Von: John Hendrik Weitzmann
 
Im kommenden Jahr wird es eine neue Version der Creative Commons Public Licenses (CCPL), also der sechs Creative-Commons-Kernlizenzen geben (siehe Blog-Post auf creativecommons.org). Damit soll auf die Veränderungen des Netzes und seiner Protagonisten gegenüber dem Jahr 2007 reagiert werden, dem Geburtsjahr der aktuellen Version 3.0. Der Zeitabstand zwischen den Versionen hat sich jeweils rund verdoppelt. Mit der kommenden Version 4.0 versucht Creative Commons, einen Standard zu schaffen, der für eine Dekade oder länger tauglich sein soll – in der Zeitrechnung des Internet eine Ewigkeit. » Weiter

LG Berlin: Veränderung von GPL-Software eines Routers grundsätzlich zulässig (Fritz!Box)

Von: Benjamin Roger
 
Das LG Berlin hat mit Urteil vom 8. November, dessen schriftliche Fassung nun vorliegt, entschieden, dass AVM keine urheber- oder markenrechtlichen Ansprüche gegen die Modifikation der unter GPL stehenden Software seiner Fritz!Box-Router geltend machen kann. Lediglich zu einem kleinen Teil wurde der Klage von AVM stattgegeben, weil die streitgegenständliche Software des Herstellers Cybits zu Fehlfunktionen im Interface der Fritz!Box führe und somit die Interessen von AVM wettbewerbswidrig beeinträchtige. Das Gericht schließt sich mit diesem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil der Entscheidung des Kammergerichts in dem vorangegangenen Verfügungsverfahren an.
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Russisches Ministerium denkt über Gesetzesanpassungen für offene Lizenzmodelle nach

von: Stefan Labesius
 
Die russische Regierung sieht offenbar gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen für den Abschluss von Lizenzverträgen. So hat das russische Kommunikationsministerium (Minkomsvjaz') verschiedene Vorschläge für gesetzliche Änderungen unterbreitet, die im Kern die Lizenzierung von immaterialgüterrechtlich geschützten Werken im Internet auf Grundlage offener Lizenzmodelle erleichtern bzw. ermöglichen sollen. Nachdem im Frühjahr die russische Präsidialverwaltung eine Überprüfung von netzrelevanten Regelungen angestoßen hatte, deuten sich damit konkrete Änderungen in Bezug auf die Lizenzierung von Open Content an. » Weiter

EU-Kommission schlägt „Gemeinsames Europäisches Kaufrecht“ auch für digitale Güter vor

Von: Dr. Till Kreutzer
 
Die EU-Kommission hat am 11. Oktober 2011 einen Vorschlag für ein „Gemeinsames Europäisches Kaufrecht zur Erleichterung grenzübergreifender Geschäfte im Binnenmarkt“ vorgelegt (KOM(2011) 636 endgültig). Hiermit soll ein einheitliches (wenngleich fakultatives) Regelungsregime für grenzüberschreitende Verträge in Europa eingeführt werden. Interessant ist – unter anderem – dass das gemeinsame europäische Kaufrecht gleichermaßen für Verträge über Sachen wie für digitale (unkörperliche) Güter gelten soll.

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