IFL–Text

ifrOSS‘ Freie Lizenz für Texte und Textdatenbanken

Version 1.0 v. 03.07.2000

Diese Lizenz ist für die freie Entwicklung und Sammlung von Textdokumenten erstellt worden. Die Lizenzbestimmungen im Teil I. sollen die Nutzung und Bearbeitung von Texten für jedermann ermöglichen, ohne dass Lizenzgebühren entrichtet werden müssen. Werden die Textdokumente in einer Datenbank gesammelt, so kommen zusätzlich die in Teil II. aufgeführten Rechte und Pflichten zum Tragen.

Zweck der IFL-Text ist es, in einem offenen Forum Texte zu entwickeln oder Textdatenbanken zu erstellen.

 

Teil I. Texte

§ 1 Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung

Jedermann hat das Recht, die unter diese Lizenz gestellten Textdokumente in unveränderter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Es dürfen keine Lizenzgebühren verlangt werden.

§ 2 Änderungen der Textdokumente

(1) Jedermann hat das Recht, zu Vervielfältigungsstücken des Textdokuments einen oder mehrere Teile hinzuzufügen. Die Hinzufügungen müssen sich im Hinblick auf ihre Textgestaltung deutlich von den übrigen Textteilen abheben, insbesondere durch die Wahl einer anderen Schriftart, einer anderen Schriftfarbe oder eines anderen Schriftschnitts.

(2) Jedermann hat das Recht, ein Vervielfältigungsstück des Textdokuments zu kürzen. Die Kürzung muss deutlich durch ein Auslassungszeichen hervorgehoben werden. Das Auslassungszeichen muss sich im Hinblick auf seine Textgestaltung deutlich von den unverändert gelassenen Textteilen abheben, insbesondere durch die Wahl einer anderen Schriftart, einer anderen Schriftfarbe oder eines anderen Schriftschnitts.

(3) Jedermann hat das Recht, in einem Vervielfältigungsstück Textstellen zu ersetzen. Die Herausnahme von Text ist dabei durch ein Auslassungszeichen nach Abs. 2 anzuzeigen, der statt dessen eingefügte Text ist entsprechend Abs. 1 herauszuheben.

(4) Wer ein Textdokument in veränderter Form vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich macht, muss den Ort des Originaltextes angeben.

§ 3 Freigabe von Bearbeitungen

Wer durch eine Hinzufügung, Kürzung oder Ersetzung oder sonstige Bearbeitung ein Urheberrecht erwirbt, muss dieses Urheberrecht wieder den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, sofern er den bearbeiteten Text veröffentlicht oder verwertet.

§ 4 Urheberbezeichnung

(1) Die von dem Urheber des ursprünglichen Textdokuments und dem Urheber der Änderungen angebrachten Urheberbezeichnungen und die diesbezüglichen Datumsangaben dürfen nicht verändert werden.

(2) Änderungen nach § 2 müssen am Ende des Textes mit einer Autorenkennung oder einem Anonymus-Zeichen und dem Datum der Änderung versehen werden. Die Autorenkennung darf im Hinblick auf ihre Größe und ihren Standort nicht auffälliger gestaltet sein als die Urheberbezeichnung des Autors des ursprünglichen Textdokuments.

§ 5 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung

Jede Nutzung von Textdokumenten entgegen den Bedingungen dieser Lizenz beendet automatisch die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. Die Nutzungsrechte Dritter, die sich von dieser Lizenz ableiten, bestehen aber weiter, solange die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.

 

Teil II. Textdatenbanken

§ 6 Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung

Jedermann hat das Recht, die unter diese Lizenz gestellten Textdatenbanken in unveränderter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Es dürfen keine Lizenzgebühren verlangt werden.

§ 7 Änderungen der Textdatenbank

Jedermann hat das Recht, die unter dieser Lizenz stehenden Textdatenbanken zu verändern, insbesondere Textdokumente hinzuzufügen oder herauszunehmen. Entsteht durch die Veränderung der Textdatenbank ein Urheberrecht oder Datenbankherstellerrecht an der abgeleiteten Datenbank oder an Teilen derselben, so muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellt werden, sofern die abgeleitete Textdatenbank veröffentlicht oder verwertet wird. Der Ort der Originaltextdatenbank muss angegeben werden.

§ 8 Urheberbezeichnung

(1) Die von dem Urheber der ursprünglichen Textdatenbank und dem Urheber der Änderungen angebrachten Urheberbezeichnungen und die diesbezüglichen Datumsangaben dürfen nicht verändert werden.

(2) Änderungen nach § 7 müssen am Ende der Textdatenbank mit einer Autorenkennung oder mit einem Anonymus-Zeichen und dem Datum der Hinzufügung oder Herausnahme versehen werden. Die Autorenkennung darf im Hinblick auf ihre Größe und ihren Standort nicht auffälliger gestaltet sein als die Urheberbezeichnung des Autors des ursprünglichen Textdatenbank.

§ 9 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung

Jede Nutzung einer Textdatenbank entgegen den Bedingungen dieser Lizenz beendet automatisch die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. Die Nutzungsrechte Dritter, die sich von dieser Lizenz ableiten, bestehen aber weiter, so lange die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.

§ 10 Titel der Textdatenbank

(1) Bei unveränderter Vervielfältigung, Verbreitung oder Zugänglichmachung der Textdatenbank darf der Titel der Datenbank nicht verändert werden.

(2) Bei Vervielfältigung, Verbreitung oder Zugänglichmachung einer veränderten Version der Textdatenbank ist der Titel der Textdatenbank durch einen Zusatz zu versehen.

 

Teil III. Haftung

§ 11 Haftung

Für die Inhalte ist die Haftung der Urheber auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.