ifrOSS' Freie Lizenz für Texte und Textdatenbanken Version 1.0 v. 03.07.2000 Diese Lizenz ist für die freie Entwicklung und Sammlung von
Textdokumenten erstellt worden. Die Lizenzbestimmungen im Teil I. sollen die
Nutzung und Bearbeitung von Texten für jedermann ermöglichen, ohne dass
Lizenzgebühren entrichtet werden müssen. Werden die Textdokumente in einer
Datenbank gesammelt, so kommen zusätzlich die in Teil II. aufgeführten Rechte
und Pflichten zum Tragen. Zweck der IFL-Text ist es, in einem offenen Forum Texte zu
entwickeln oder Textdatenbanken zu erstellen. Teil I. Texte § 1 Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche
Zugänglichmachung Jedermann hat das Recht, die unter diese Lizenz gestellten
Textdokumente in unveränderter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten oder
öffentlich zugänglich zu machen. Es dürfen keine Lizenzgebühren verlangt
werden. § 2 Änderungen der Textdokumente (1) Jedermann hat das Recht, zu Vervielfältigungsstücken
des Textdokuments einen oder mehrere Teile hinzuzufügen. Die Hinzufügungen
müssen sich im Hinblick auf ihre Textgestaltung deutlich von den übrigen
Textteilen abheben, insbesondere durch die Wahl einer anderen Schriftart, einer
anderen Schriftfarbe oder eines anderen Schriftschnitts. (2) Jedermann hat das Recht, ein Vervielfältigungsstück des
Textdokuments zu kürzen. Die Kürzung muss deutlich durch ein
Auslassungszeichen hervorgehoben werden. Das Auslassungszeichen muss sich im
Hinblick auf seine Textgestaltung deutlich von den unverändert gelassenen
Textteilen abheben, insbesondere durch die Wahl einer anderen Schriftart, einer
anderen Schriftfarbe oder eines anderen Schriftschnitts. (3) Jedermann hat das Recht, in einem
Vervielfältigungsstück Textstellen zu ersetzen. Die Herausnahme von Text ist
dabei durch ein Auslassungszeichen nach Abs. 2 anzuzeigen, der statt dessen
eingefügte Text ist entsprechend Abs. 1 herauszuheben. (4) Wer ein Textdokument in veränderter Form
vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich macht, muss den Ort des
Originaltextes angeben. § 3 Freigabe von Bearbeitungen Wer durch eine Hinzufügung, Kürzung oder Ersetzung oder
sonstige Bearbeitung ein Urheberrecht erwirbt, muss dieses Urheberrecht wieder
den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, sofern er den bearbeiteten Text veröffentlicht
oder verwertet. § 4 Urheberbezeichnung (1) Die von dem Urheber des ursprünglichen Textdokuments und
dem Urheber der Änderungen angebrachten Urheberbezeichnungen und die
diesbezüglichen Datumsangaben dürfen nicht verändert werden. (2) Änderungen nach § 2 müssen am Ende des Textes mit
einer Autorenkennung oder einem Anonymus-Zeichen und dem Datum der Änderung
versehen werden. Die Autorenkennung darf im Hinblick auf ihre Größe und ihren
Standort nicht auffälliger gestaltet sein als die Urheberbezeichnung des Autors
des ursprünglichen Textdokuments. § 5 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung Jede Nutzung von Textdokumenten entgegen den Bedingungen
dieser Lizenz beendet automatisch die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. Die
Nutzungsrechte Dritter, die sich von dieser Lizenz ableiten, bestehen aber
weiter, solange die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden. Teil II. Textdatenbanken § 6 Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche
Zugänglichmachung Jedermann hat das Recht, die unter diese Lizenz gestellten
Textdatenbanken in unveränderter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten oder
öffentlich zugänglich zu machen. Es dürfen keine Lizenzgebühren verlangt
werden. § 7 Änderungen der Textdatenbank Jedermann hat das Recht, die unter dieser Lizenz stehenden
Textdatenbanken zu verändern, insbesondere Textdokumente hinzuzufügen oder
herauszunehmen. Entsteht durch die Veränderung der Textdatenbank ein
Urheberrecht oder Datenbankherstellerrecht an der abgeleiteten Datenbank oder an
Teilen derselben, so muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz
unterstellt werden, sofern die abgeleitete Textdatenbank veröffentlicht oder
verwertet wird. Der Ort der Originaltextdatenbank muss angegeben werden. § 8 Urheberbezeichnung (1) Die von dem Urheber der ursprünglichen Textdatenbank und
dem Urheber der Änderungen angebrachten Urheberbezeichnungen und die
diesbezüglichen Datumsangaben dürfen nicht verändert werden. (2) Änderungen nach § 7 müssen am Ende der Textdatenbank mit einer
Autorenkennung oder mit einem Anonymus-Zeichen und dem Datum der Hinzufügung
oder Herausnahme versehen werden. Die Autorenkennung darf im Hinblick auf ihre
Größe und ihren Standort nicht auffälliger gestaltet sein als die
Urheberbezeichnung des Autors des ursprünglichen Textdatenbank. § 9 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung Jede Nutzung einer Textdatenbank entgegen den Bedingungen
dieser Lizenz beendet automatisch die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. Die
Nutzungsrechte Dritter, die sich von dieser Lizenz ableiten, bestehen aber
weiter, so lange die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden. § 10 Titel der Textdatenbank (1) Bei unveränderter Vervielfältigung, Verbreitung oder
Zugänglichmachung der Textdatenbank darf der Titel der Datenbank nicht
verändert werden. (2) Bei Vervielfältigung, Verbreitung oder
Zugänglichmachung einer veränderten Version der Textdatenbank ist der Titel
der Textdatenbank durch einen Zusatz zu versehen. Teil III. Haftung § 11 Haftung Für die Inhalte ist die Haftung der Urheber auf grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
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