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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software

I. Ausgewählte Open Content Projekte

In den vergangenen Jahren haben sich eine Vielzahl von Projekten herausgebildet, die die Zurverfügungstellung und Nutzung von Open Content unterstützen. Bei einer Reihe dieser Projekte hat auch das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) mitgewirkt:

I. Digital Peer Publishing NRW

Die Open-Access Initiative "Digital Peer Publishing NRW" (DIPP) ist vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen worden, um Entwicklungen im wissenschaftlichen Informationsmanagement im digitalen Zeitalter zu unterstützen. Unter dem Dach von DIPP werden eine Reihe von E-Journals aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Bereichen veröffentlicht.

Allen E-Journals liegt eine sog. Digital Peer Publishing Lizenz zugrunde, die gemeinsam mit dem ifrOSS entwickelt wurde. Angeboten werden drei unterschiedliche Lizenzmodule, bei denen die Rechtseinräumung jeweils kostenlos erfolgt: Das Basislizenzmodul (DPPL), das auch in englischer Sprache erhältlich ist, sieht vor, dass die Dokumente von jedermann gelesen und unverändert elektronisch weitergegeben oder zum Download bereit gestellt werden können. Da das Dokument nur elektronisch weitergegeben werden darf, verbleiben die Rechte für die Nutzung in Druckform oder auf Trägermedien bei dem Autor. Dies soll es dem Urheber ermöglichen, ausschließliche Rechte zum körperlichen Vertrieb von Werkexemplaren (Buch, Zeitschrift etc.) einem Dritten, etwa einem Verlag, einzuräumen. Die weiteren Module -- die "modulare DPPL" und die "freie DPPL" -- ermöglichen dem Lizenznehmer auch eine Veränderung der Materialien. Die modulare DPPL gestattet dabei eine Veränderung nur an vom Urheber freigegebenen Teilen. Beispielsweise kann ein Text unveränderbar sein, während ein Bild zur Änderung freigegeben wird. Die freie DPPL gestattet Änderungen des gesamten Werkes.

Die DIPP-Initiative stellt im Zusammenhang mit den Lizenzen auch einen umfangreichen FAQ zur Verfügung, der von Mitarbeitern des ifrOSS erstellt wurde. Dieser FAQ behandelt Fragen zu den folgenden Themenbereichen:

    • Allgemeines zu den DIPP-Lizenzen
    • Veröffentlichung von Werken unter DIPP-Lizenzen
    • Abschluss und Beendigung einer DIPP-Lizenz
    • Rechte und Pflichten bei der Verwendung von DIPP-Lizenzen
    • Gewährleistung und Haftung
    • Veränderung von lizenzierten Werken
    • Neue Lizenzversionen
    • Lizenzverletzungen

II. Creative Commons

Creative Commons ist eine 2001 gegründete, weltweit agierende Non-Profit-Organisation, die Autoren, Musikern und anderen Urhebern kreativer Werke hilft, ihre Schöpfungen auf innovative Art digital zu verbreiten. Unter dem Schlagwort "Some Rights Reserved" bietet Creative Commons eine Reihe von Lizenzen an, die eine weitgehende Nutzung der Inhalte ermöglichen, dem Lizenzgeber aber bestimmte ausschließliche Kernbefugnisse belassen. Neben diesen Lizenzen stellt Creative Commons unter anderem auch eine Reihe von Publikations- und Browsertools zur Verfügung, um die Open Content Lizenzierung, Verwaltung und Nutzung zu unterstützen.

Teil von Creative Commons ist das Projekt "International Commons". Ziel von International Commons ist es, länderspezifische Versionen der Lizenzen zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen, die den Besonderheiten der jeweiligen Rechtsordnungen Rechnung tragen. Mitarbeiter des ifrOSS haben bei der Erstellung der deutschen und der österreichischen Lizenzversionen mitgewirkt.

International Commons unterhält ein Büro in Berlin. Von dort wird die Anpassung des Creative Commons-Lizenzsystems an das Urheberrecht der verschiedenen Länder koordiniert, Veranstaltungen organisiert und die Präsentantion des Creative Commons-Lizenzsystems weltweit gefördert.

Creative Commons stellt neben einer Übersicht über alle verfügbaren Lizenzen auch ein komfortables Webinterface zur Verfügung, bei welchem bestimmte Lizenzierungswünsche des Urhebers abgefragt werden und auf der Basis dieser Angaben die passende Lizenz zur Verfügung gestellt wird. Der Nutzer hat folgende Entscheidungsmöglichkeiten:

    • Soll auch die kommerzielle Verwertung oder nur die nichtkommerzielle Wertung der Lizenzen gestattet werden?
    • Soll eine Bearbeitung des Inhalts zugelassen werden? Wenn ja, soll dann eine Pflicht zur Lizenzierung unter denselben Bedingungen bestehen?
    • Unter welche Rechtsordnung fällt das Werk?

 

III. ifrOSS Lizenzen

Das CeC Centrum für eCompetence in Hochschulen NRW (CeC), vormals Kompetenznetzwerk Universitätsverbund MultiMedia NRW genannt, hat im Jahr 2003 eine Reihe von Open Content Lizenzen und sonstigen, allgemein verwendbaren Lizenzen von den ifrOSS-Mitarbeitern Dr. Axel Metzger und Dr. Till Jaeger entwickeln lassen. Im Rahmen der Umgestaltung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen wurde das CeC aufgelöst und die Rechte an den Lizenztexten auf das ifrOSS übertragen, das nunmehr die Lizenztexte auf ihren Webseiten zur Verfügung stellt und pflegt. Entsprechendes wird auch für ein umfangreiches FAQ gelten, in dem wiederkehrende Fragen rund um das Thema Open Content beantwortet werden. Neben den Lizenztexten in der ursprünglichen Version 1.0 sind nunmehr die neuen Versionen 1.1 abrufbar, die seit dem 6. August 2007 in Kraft sind und auch für Werke gültig ist, die vor diesem Termin lizenziert wurden:

ifrOSS Lizenz für Freie Inhalte, Version 1.1: Texte, Datenbanken, Computerprogramme und andere Werke können nach dieser Lizenz durch jedermann und umfassend genutzt werden. Gestattet ist die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werks. Die Lizenz beinhaltet eine "Copyleft"-Klausel: Wer veränderte Versionen des Werks erstellt, muss diese nach den Bestimmungen der Lizenz als Open Content frei geben. Zur Version 1.0.

ifrOSS Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalte, Version 1.1: Werke, die nach dieser Lizenz genutzt werden können, dürfen vervielfältigt, verbreitet und zum Download bereitgehalten werden. Zur Version 1.0

ifrOSS Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzerkreisen, Version 1.1: Wer seine Arbeitsergebnisse nur bestimmten Personen und Einrichtungen oder einem abstrakten definierten Kreis von Nutzern zur Verfügung stellen will, kann auf diese Lizenz zurückgreifen. In der Lizenz finden sich verschiedene Elemente, die aus der "Open Source"-Welt bekannt sind. Insgesamt handelt es sich aber nicht um "Open Content", da nur bestimmten Personen eine Nutzung des Werks gestattet wird. Zur Version 1.0

Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung von Inhalten an Schulen und Hochschulen (MuSofT Lizenz), Version 1.1: Wer seine Arbeitsergebnisse nur zum Zweck der nichtkommerziellen Nutzung an Schulen und Hochschulen zur Verfügung stellen will, kann auf diese Lizenz zurückgreifen. Auch in dieser Lizenz finden sich verschiedene Elemente, die aus der "Open Source"-Welt bekannt sind. So sind die Lizenznehmer nach dem "Copyleft"-Prinzip verpflichtet, Fortentwicklungen den anderen begünstigten Personen zur Verfügung zu stellen. Insgesamt handelt es sich aber nicht um "Open Content", da die Nutzung des Werks nur zu einem festgelegten Zweck gestattet wird. Zur Version 1.0