Genügt es eine URL für den Lizenztext anzugeben oder muss der vollständige Lizenztext an den Kunden übergeben werden? Ist es ansonsten sinnvoll, in Verträgen mit URLs zu arbeiten?

Open Source Lizenzen behandeln die Frage unterschiedlich, ob der Lizenztext in Papierform bzw. Datei mitgeliefert werden muss oder ob die Angabe einer URL ausreicht. Die meisten Lizenzen verlangen eine Mitlieferung des Lizenztextes, so etwa die GPL. Das Landgericht München I hat dies in einer Entscheidung ausdrücklich für erforderlich erachtet (http://www.ifross.de/Fremdartikel/LGMuenchenUrteil.pdf).
Auch unabhängig von lizenzrechtlichen Verpflichtungen zur Mitlieferung von Lizenztexten empfiehlt sich keine Verwendung von URLs in Verträgen. Verträge sind oftmals auf langfristige Verwendung angelegt, so dass Änderungen einer URL zu einem Verlust von relevanten Vertragsbestandteilen führen können. Zudem ist der Beweiswert der Urkunde stark herabgesetzt, da belegt werden muss, welcher Text sich hinter der URL zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befunden hat. Dies ist oftmals mit praktischen Problemen verbunden und einfach manipulierbar.

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