Obelix gegen Mobilix

Von Dr. Till Jaeger
 
Der Verlag Les Éditions Albert René S.a.r.l. hat am 2. Oktober 2001 vor dem LG München I Klage gegen Herrn Werner Heuser erhoben und verlangt
a) die Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Mobilix"
b) die Löschung der deutschen Marke "Mobilix" (Nr. 300 30 387)
c) die Feststellung, dass Werner Heuser den Schaden zu ersetzen hat, der der Klägerin durch die Verwendung der Marke "Mobilix" entstanden ist.

Werner Heuser, der Betreiber der Website MobiliX.org, informiert dort über mobile Unix-Systeme. Daneben vertreibt er über die Website www.xtops.de Notebooks und PDAs mit vorinstallierter Freier Software.

Die Klage wird durch den Verlag u.a. mit folgenden Argumenten begründet:
a) Die Klägerin habe die Gemeinschaftsmarke "Obelix" (Nr. 16154) verletzt, die auch für die Waren- und Dienstleistungsklasse 9 (u.a "Computer") Schutz beinhalte.
b) Die Marke Mobilix sei ähnlich zu der Marke Obelix ("Für die hohe Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen spreche auch die charakteristische und daher im Verkehr besonders im Gedächtnis haften bleibende Endsilbe "-ix", da es in der deutschen Sprache nur wenige auf "-ix" endende Worte gebe.") und daher bestehe zwischen "Mobilix" und "Obelix" eine hohe Verwechslungsgefahr.

Werner Heuser hat sich entschlossen - auch im Interesse anderer potentieller Opfer - den Rechtsstreit konsequent durchzufechten und für sein Recht zu kämpfen. Er ist der Ansicht, dass zwischen den Marken "Obelix" und "Mobilix" keine Verwechselungsgefahr besteht. Maßgeblich seien die angesprochenen Verkehrskreise. Der verständige Interessent an einem mobilen Unix-System denke beim Begriff Mobilix nicht an die Comic-Figur.

Werner Heuser wird vor Gericht von der Kanzlei JBB-Rechtsanwälte, Berlin vertreten und durch die Free Software Foundation Europe unterstützt.

Hintergrund:

Der Rechtsstreit hat Bedeutung über den konkreten Fall hinaus und steht in einer Reihe von Abmahnungen gegen einzelne Entwickler oder gegen Projekte aus der freien Softwareszene. Nach Samba und kIllustrator hat es jetzt "Mobilix" erwischt, und auch die Abmahnung von SuSE wegen angeblicher Verletzung der Marke "Crayon" sorgte für Wirbel. Es fällt auf, dass das Markenrecht in jüngster Zeit immer häufiger als Druckmittel gegen Freie Software eingesetzt wird (vgl. http://www.ifross.de/ifross_html/art12.html ). Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Zum einen werden die Namen für Freie Software oftmals ohne genaue Prüfung der markenrechtlichen Situation verwandt, zum anderen wird Freie Software immer mehr als ernsthafte Konkurrenz erkannt. Hier besteht die Gefahr, dass Konkurrenten mit größerem wirtschaftlichen Hintergrund versuchen, die schwache Situation Einzelner auszunutzen, um auch bei einer zweifelhaften Rechtslage zu Abmahnungen und Klagen zu greifen. Hier können unberechtigte Ansprüche zukünftig wohl nur dann abgewehrt werden, wenn sich Organisationen wie die FSF Europe um die Interessen Einzelner kümmern.
Auch die Obelix-Auseinandersetzung kann weitreichende Wirkung entfalten: Sollten die Gerichte eine derartige Verwechselungsgefahr letztendlich annehmen, müssten in Zukunft viele kleinere Softwareunternehmen oder gar Zeitschriften, die in ihrem Namen in Anlehnung an Unix den Bestandteil "ix" enthalten, befürchten, in Zukunft ebenfalls in Anspruch genommen werden.