Open Source Software in der rechtsberatenden Praxis

Von Carsten Schulz
 
Mit der steigenden Verbreitung von Open Source Software stieg das rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Interesse an diesem Softwareentwicklungs- und Softwarevermarktungsmodell in den letzten Jahren erheblich. Zugleich erhöht sich nach wie vor - vor allem aufgrund des wachsenden Engagements von Handel und Industrie - der Bedarf an Beratung durch fachlich kompetente Anwälte beständig. Einen ersten "Einstieg" in die wesentlichen Probleme des Open Source Lizenzmodells bietet hier ein Artikel von Dr. Malte Grützmacher in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "IT-Rechtsberater. Informationsdienst für die EDV-, Multimedia-und TK-rechtliche Beratungspraxis" (ITRB).

Hintergrund:
Am Beispiel der GNU General Public License erläutert Dr. Malte Grützmacher die wesentlichen Regelungen freier Lizenzen und geht vor allem auf die in der Praxis wichtigen (und höchst umstrittenen) Probleme der AGB-rechtlichen Wirksamkeit sowie der haftungs- und gewährleistungsrechtlichen Folgen der Überlassung freier Software ein. Die Darstellung wird dabei durch zahlreiche "Beraterhinweise" und Beispiele ergänzt. Zugleich enthält sie eine "Checkliste für Hersteller, Distributoren und Berater", die noch einmal die wesentlichen praxisrelevanten Probleme zusammenfasst.
Der Schwerpunkt des Artikels liegt dabei deutlich im Bereich derjenigen Fragestellungen, die regelmäßig im Rahmen von "Vermarktung und Bearbeitung" bestehender Open Source Programme auftreten. Eine erste Orientierungshilfe bietet er aber durchaus auch dort, wo eine beratende Tätigkeit im Rahmen der erstmaligen Freigabe einer Software unter einer Open Source Lizenz gewünscht wird.
Schade allein (was den Nutzen des Artikels aber ansonsten nicht schmälert): Grützmacher (ebenso Koch, CR 2000, 273, 274; Grzeszick, MMR 2000, 412, 415) reduziert den Begriff der Open Source Software auf den Fall, in welchem die Lizenz vorschreibt, dass veränderte Versionen wieder unter derselben Lizenz verbreitet werden "müssen" (Copyleft). Die Open Source Definition fordert aber lediglich, dass dem Bearbeiter die "Möglichkeit" gelassen wird, veränderte Versionen unter derselben Lizenz zu verbreiten. Es soll sichergestellt werden, dass die veränderte Software wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden "kann". Lizenzen, welche eine Verbreitung von Bearbeitungen ausschließlich unter derselben Lizenz gestatten, stellen daher mögliche nicht aber notwendige Gestaltungsformen dar.