"Inoffizielle" Übersetzung der GNU LGPL

Von Dr. Axel Metzger
 
Die FSF hat eine Übersetzung der GNU LGPL in die Liste der "inoffiziellen Übersetzungen" ihrer Lizenzen aufgenommen. Die erst jetzt bekannt gewordene Übersetzung stammt aus dem Jahr 2000 und wurde federführend von Peter Gerwinski angefertigt. Dieser zeichnet bereits für die weit verbreitete inoffizielle Übersetzung der GNU GPL verantwortlich. Die Übersetzung wird die Arbeit mit der GNU LGPL erleichtern.

Hintergrund:
Alle bekannten Open Source Lizenzen sind in englischer Sprache verfasst. Neben der Herkunft der Lizenzen aus den USA spricht hierfür auch der Umstand, dass die Weltsprache englisch ein länderübergreifendes Verständnis der Texte am besten gewährleistet.
Befriedigend ist dieser Zustand freilich nicht. Zum einen sind die englischen Lizenztexte für Nicht-Muttersprachler nur mit einer gewissen Mühe verständlich. Hier helfen die inoffiziellen Übersetzungen. Zum anderen stellt die Einbeziehung von vorformulierten Vertragsbedingungen in englischer Sprache das Vertragsrecht vor einige Probleme. Vereinzelte Autoren halten die OSS-Lizenzen in Deutschland aufgrund der Sprachenfrage für rechtlich nicht bindend.
Optimal wäre ein System offizieller Übersetzungen der Lizenzen in die wichtigsten Sprachen. Diese nationalen Fassungen der Lizenzen müssten allerdings stets parallel mit der englischen Fassung gelten, da nur auf diese Weise eine Weitergabe eines Programms etwa unter einer deutschen GNU LGPL an Nutzer außerhalb des deutschen Rechts- und Sprachraums möglich ist. Der französische oder polnische Programmierer würde eine englische Version besser verstehen können als die deutsche. Die offizielle deutsche GNU LGPL dürfte sich deswegen auch nicht so weit von der Original-Lizenz entfernen, dass man es mit zwei unabhängigen Verträgen zu tun hat. Wünschenswert wäre vielmehr, ein einheitliches Vertragswerk in mehreren Sprachen, wobei bei der Übersetzung behutsame Anpassungen an das deutsche Rechtssystem vorgenommen werden sollten, um den Problemen aus dem deutschen Urheber- und Vertragsrecht so weit wie möglich abzuhelfen. Wann wird die Zeit hierfür reif sein?
Einstweilen bleibt nur der Rückgriff auf die inoffiziellen Übersetzungen...