Freispruch für ElcomSoft im "Sklyarov-Prozess"

Von Dr. Till Jaeger

Am 17.12. hat die Jury des Bundesgerichts von San José/Kalifornien in einem Strafverfahren die russische Softwarefirma ElcomSoft von der vorsätzlichen Verletzung des DMCA  freigesprochen. ElcomSoft ist die Arbeitgeberin des Programmierers Dimitri Sklyarov, der im Juli dieses Jahres durch das FBI festgenommen und wegen "Umgehung technischer Schutzmaßnahmen" inhaftiert worden war. Sklyarov hatte auf einer Konferenz in Las Vegas über ein ElcomSoft-Programm referiert, mit dem technische Schutzmaßnahmen für Adobes eBook Reader ausgeschaltet werden können.

Hintergrund:

Der Sklyarov-Fall hatte für erhebliches Aufsehen gesorgt, da er zu den ersten strafrechtlichen Verfahren auf der Grundlage des 1998 erlassenen Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) gehört. Der DMCA ist das erste Gesetz, mit dem die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz und Digital Rights Management Systeme) strafbewehrt verboten wurde. Es wurde gerade durch den Sklyarov-Fall offenbar, dass die Regelungen des DMCA nicht nur dazu dienen können, Raubkopierer zu verfolgen, sondern auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Kopierschutzsystemen beeinträchtigt werden kann und der DMCA nicht zwischen der Umgehung zu erlaubten und verbotenen Zwecken unterscheidet.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die sich für die Verteidigung von Freiheitsrechten im Internet und verwandten Medien einsetzt, hatte gegen die Verhaftung von Sklyarov scharf protestiert und die Rücknahme der ursprünglichen Klage von Adobe erreicht. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings weiter gegen Sklyarov und ElcomSoft ermittelt.
Der Freispruch von Elcomsoft bedeutet allerdings nicht, dass die Handlungen von ElcomSoft nicht gegen den DMCA verstoßen würde. ElcomSoft vertreibt seine Software nicht mehr auf dem US-amerikanischen Markt, so dass nur insofern ein vorsätzlicher Verstoß, wie er für das Strafverfahren erforderlich ist, nicht nachweisbar war. Die zivilrechtliche Verfolgung in ähnlichen Fällen ist damit nicht präjudiziert.
Das Verfahren gegen ElcomSoft ist auch deshalb von Bedeutung, da es anschaulich die praktischen Folgen des Rechtsschutzes von technischen Maßnahmen aufzeigt. Derzeit steht die stark umstrittene Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft an, durch die ähnliche Rechtsinstitute auch in das deutsche Urheberrecht eingeführt werden. Das ifrOSS hat in diesem Zusammenhang in einer aktuellen Stellungnahme zu dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Regierungsentwurf auf mögliche Gefahren bei einer unausgewogenen Umsetzung hingewiesen. Die grundlegenden Vorgaben können allerdings nur auf EU-Ebene abgeändert werden. Wie sich die Rechtswirklichkeit in Deutschland durch die neue Gesetzgebung ändert und ob vergleichbare Verfahren wie der Sklyarov-Fall auch in Deutschland stattfinden werden, muss abgewartet werden.