Universitätsverbund Multimedia NRW und ifrOSS bieten Open Content Lizenz

Von Dr. Axel Metzger
 
Das ifrOSS hat im Auftrag des Kompetentnetzwerks Universitätsverbund NRW (UVM) eine Open Content Lizenz entwickelt, die Lizenz für Freie Inhalte. Die Lizenz überträgt das erfolgreiche Lizenzmodell der Freien oder Open Source Software auf andere Werkgattungen, insbesondere Datenbanken, Texte, Bilder etc. Anders als die bislang bekannten Open Content Lizenzen ist die neue Lizenz auf das deutsche und europäische Urheber- und Vertragsrecht abgestimmt. Die juristischen Probleme, die bei der Nutzung der bislang bekannten Lizenzen auftreten, sind bei der Entwicklung der neuen Lizenz - so weit dies möglich war - ausgeräumt worden. Neben der Lizenz für Freie Inhalte bietet der UVM zwei weitere Lizenzen für die Entwicklung und Verbreitung von Inhalten an: Die Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalten und die Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzkreisen. Diese beiden Lizenzen sind keine Open Content Lizenzen.
Die drei Lizenzen sind in erster Linie für die Verbreitung von Inhalten gedacht, die an nordrhein-westfälischen Hochschulen entstehen. Sie können aber auch für sonstige Projekte genutzt werden. Die Lizenztexte sind entsprechend neutral gehalten und dürfen unverändert vervielfältigt und verbreitet werden.

Hintergrund:

Die Lizenz für Freie Inhalte stellt ein Angebot an jedermann auf Abschluss eines Lizenzvertrags dar. Wer die Rechte aus der Lizenz in Anspruch nimmt, erklärt damit konkludent sein Einverständnis. Die zentralen Rechte aus der Lizenz sind: das Recht auf Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werks. Der Nutzer erhält also umfassende Rechte an dem Werk. Damit einhergehen allerdings auch Verpflichtungen. Die wichtigste betrifft die Rechte, die Nutzer bei der Bearbeitung des Werks gegebenenfalls erwerben. Wer bei der Bearbeitung Urheberrechte erwirbt, muss die veränderte Version des Werks nach den Bestimmungen der Lizenz jedermann zur Verfügung stellen. Dieses "Austauschsystem" bezeichnet man als Copyleft. Es ist eines der Erfolgsgeheimnisse der Entwicklung des Betriebssystems GNU/Linux.
Weitere Verpflichtungen ergeben sich für die Nutzer im Hinblick auf die Nennung der Urheber und Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte. Bei einer unveränderten Verbreitung des Werkes müssen diese genannt werden. Wird das Werk dagegen verändert genutzt, so hat die Nennung zu unterbleiben: Das Risiko wäre andernfalls zu hoch, mit einem Werk in Verbindung gebracht zu werden, dessen Inhalte man nicht kennt.
Verpflichtungen ergeben sich schließlich auch im Hinblick auf den Lizenztext selbst. Dieser muss in der Regel mit dem Werk mitgeliefert werden, um potentiellen Nutzern die notwendigen Informationen über ihre Rechte zu verschaffen. Auch dürfen Hinweise in oder an den Werken, die auf die Geltung der Lizenz hinweisen, nicht verändert werden.
Für Fragen oder Anregungen steht das ifrOSS-Forum offen.