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Institute for Legal Questions on Free and Open Source Software

Werkbegriff

Oracle ./ Google – Verwendung von Teilen der Java-API keine Urheberrechtsverletzung

von: Dennis Jansen
 
In Oracle ./. Google (Beschluss v. 31.05.2012, C-10-03561 WHA, Bundesgericht der 1. Instanz im 9. Bundesgerichtsbezirk, Unterbezirk Nord-Kalifornien) hat der Richter William Alsup entschieden, dass Google mit der Kopie und Verwendung von Deklarationen und Header-Dateien aus Java in seinem Android-Betriebssystem keine Urheberrechte von Oracle verletzt. Dabei erkannte das Gericht ein berechtigtes Interesse von Google an, teilweise Interoperabilität zu Java zu schaffen, ohne wie von Oracle gewünscht vollständige Kompatibilität herstellen zu müssen. Programmierer wollen dieselbe Methode auf dieselbe Weise wiederfinden können. (S. 12f.). » Weiter

Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen

Mehr denn je wird um die Ausgestaltung des Urheberrechts derzeit eine erbitterte Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit geführt. Der Grund: Aus einem Recht für Spezialisten ist ein Recht geworden, das mehr oder weniger alle Bevölkerungsschichten betrifft. Aufgrund der (digital-)technologischen Entwicklung ist es heute annähernd jedem möglich, gleichzeitig Nutzer, Urheber, Produzent und Distributor zu sein. Die durch diese Wissens- oder Informationsgesellschaft produzierten Inhalte werden im Internet frei zugänglich gemacht, getauscht, geremixed, kopiert. All dies widerspricht den Grundgedanken und den Regeln des geltenden Urheberrechts.
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