Von Dr. Till Jaeger
In Heft 7 der juristischen Fachzeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) ist der von den ifrOSS-Mitgliedern Axel Metzger und Till Jaeger verfasste Artikel "Open Content-Lizenzen nach deutschem Recht" veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichung ist nicht nur die erste Fachpublikation zu den rechtlichen Fragestellungen, die sich aus der Übertragung des Modells der Freien Software bzw. Open Source Software auf andere Werkgattungen ergeben, sondern auch selbst unter einer Open Content-Lizenz frei nutzbar. "Open Content-Lizenzen nach deutschem Recht" wurde von dem juristischen Fachverlag C.H. Beck unter der Lizenz für Freie Inhalte lizenziert (vgl. Nachricht der Woche vom 02.06.2003). Die Lizenz ist nach dem Modell einer Copyleft-Lizenz gestaltet und erlaubt in einem sehr weiten Umfang Nutzungen des Werkes. Damit kann jedermann diesen Aufsatz auf seiner Internetseite zugänglich machen, verändern und in Papierform verbreiten, sofern er die Verpflichtungen aus der Lizenz einhält. Dazu gehört es, Veränderungen ebenfalls nur unter die Lizenz für Freie Inhalte zu nutzen und einen geänderten Titel zu verwenden, die Urhebervermerke beizubehalten und die Nutzung von keinen zusätzlichen Verpflichtungen abhängig zu machen als diejenigen, die in der Lizenz genannt sind.
Der Artikel enthält eine Einführung in das Thema "Open Content" und versucht eine erste Defintion zu entwickeln. Anschließend werden einige Anwendungsbeispiele und die bislang bestehenden Lizenzen vorgestellt. Die rechtliche Bewertung beschreibt zunächst das urheberrechtliche Modell, um dann den Vertragsschluss zu erläutern und die Verpflichtungen der Nutzer. Schließlich finden sich noch Ausführungen zur Durchsetzbarkeit von Open Content-Lizenzen. » Weiter