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Institute for Legal Questions on Free and Open Source Software

Java

Oracle ./ Google – Verwendung von Teilen der Java-API keine Urheberrechtsverletzung

von: Dennis Jansen
 
In Oracle ./. Google (Beschluss v. 31.05.2012, C-10-03561 WHA, Bundesgericht der 1. Instanz im 9. Bundesgerichtsbezirk, Unterbezirk Nord-Kalifornien) hat der Richter William Alsup entschieden, dass Google mit der Kopie und Verwendung von Deklarationen und Header-Dateien aus Java in seinem Android-Betriebssystem keine Urheberrechte von Oracle verletzt. Dabei erkannte das Gericht ein berechtigtes Interesse von Google an, teilweise Interoperabilität zu Java zu schaffen, ohne wie von Oracle gewünscht vollständige Kompatibilität herstellen zu müssen. Programmierer wollen dieselbe Methode auf dieselbe Weise wiederfinden können. (S. 12f.). » Weiter

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