Wissenschaftlicher Dienst informiert Bundestag über Creative Commons

Von: Dr. Till Kreutzer
 
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine Kurzexpertise über die CC-Lizenzen (PDF) erstellt. Hierin werden den Abgeordneten einige grundlegende Begriffe, Sinn und Zweck sowie Historie und Entwicklung der Open-Content-Initiative erklärt.

Hintergrund:

Was ist Creative Commons und was bedeutet das? So könnte die Fragestellung lauten, der die Verfasserinnen des zweiseitigen Papiers nachgehen sollten. Hierin wird zunächst sehr anschaulich das CC-Modell und das Prinzip des Lizenzbaukastens erklärt. Es werden einige Hinweise zum Einsatz der Lizenzen gegeben und verschiedene prominente Beispielsprojekte aus dem deutschen Raum genannt (Wikipedia, Netzwelt.de, Bilder des Bundesarchivs und Fernsehsendungen wie „Elektrischer Reporter“, „Extra 3“ und „Zapp“). Auch Probleme der freien Lizenzen werden kurz angesprochen, wie vor allem die fehlende Kompatibilität mit dem System der Verwertungsgesellschaften.

In Bezug auf den Nutzen der Lizenzen äußern sich die Verfasserinnen positiv: „Beim Nutzer haben die Lizenzen einen hohen Wiedererkennungswert, da sie durch dem Werk angefügte „Icons“ auf sich aufmerksam machen. Auf diese Weise ist unmittelbar Rechtssicherheit darüber gegeben, in wieweit die Inhalte aus dem Netz verwendet werden dürfen, womit die bislang vor jeder Verwendung notwendige Klärung dieser Frage mit dem jeweiligen Rechteinhaber entfällt. Damit kann der Anreiz, ein urheberrechtlich geschütztes Werk legal zu verwenden oder weiter zu verbreiten deutlich gesteigert werden.” So weit, die Expertise selbst auch unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen, ist man aber beim Wissenschaftlichen Dienst offenbar noch nicht.

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