Creative Commons veröffentlichen Studie zum Begriff "NonCommercial"

Von: Prof. Dr. Axel Metzger
Creative Commons hat eine umfangreiche empirische Studie zum Verständnis des Begriffs "Non-Commercial" in CC-Lizenzen vorgelegt, die auf 255 Seiten statistisches Material zu der Frage sammelt, wie Rechtsinhaber und Nutzer den Begriff in verschiedenen Szenarien verstehen: Defining "Noncommercial": A Study of How the Online Population Understands "Noncommercial Use". Der Auftrag zu der Studie wurde bereits vor einem Jahr vergeben. Das jetzt vorlegte Ergebnis enthält manche Überraschung und dürfte für die Anwendung des Begriffs in der Praxis hilfreich sein.

Hintergrund:
Obwohl sich die CC-Lizenzen mit dem Lizenzmerkmal "NonCommercial" in der Vergangenheit als besonders erfolgreich erwiesen haben, fehlt es bislang an einem einheitlichen Verständnis des Begriffs zwischen den zahllosen Rechtsinhabern und CC-Inhabern weltweit. Zwar enthalten die aktuellen Lizenzen einige Präzisierungen des Begriffs, bspw. in Ziffer 4 b) der CC-Lizenz Attribution-NonCommercial 3.0 Unported. Diese beantworten aber nicht die zahlreichen Einzelfragen, die sich durch den Begriff in der Praxis stellen, etwa ob die Verwendung zur Kostendeckung durch Non-Profit-Organisationen kommerziell ist oder ob Nutzungen durch Privatpersonen generell als nicht-kommerziell einzustufen sind.
In diese Lücke soll die nun veröffentlichte Studie stoßen, freilich ohne direkte Auslegungsergebnisse oder –kriterien an die Hand zu geben. Vielmehr begnügt sie sich im Kern damit, die Einschätzung von Rechtsinhabern und Nutzern zu verschiedenen Nutzungsformen zum einen in den USA, zum anderen – in nicht repräsentativer Form – in der weltweiten Onlinewelt darzustellen. Normative Schlüsse werden hieraus nicht gezogen. Unter "Study Impact" heißt es auf S. 13 lediglich, Rechtsinhaber sollten sich angesichts der Ergebnisse gut überlegen, kommerzielle Nutzungsformen auszuschließen; auch werde man die Ergebnisse bei künftiger Forschung und neuen Fassungen der Lizenzen berücksichtigen.
Dies greift aus der Sicht des deutschen Rechts sicherlich zu kurz. Bei Anwendung deutschen Rechts handelt es sich bei den CC-Lizenzen um allgemeine Geschäftsbedingungen gem. §§ 305 ff. BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen werden bekanntlich nicht nach dem wahren Willen des Verwenders (hier des Rechtsinhabers) oder dem vermutlichen Verständnis bestimmter Nutzer ausgelegt, sondern nach objektiven Maßstäben. Hier kann die Studie durchaus für die Gewinnung von Argumenten herangezogen werden.
Zum Schluss eine Kostprobe der überraschenden Ergebnissen: Wer hätte etwa im Vorfeld vermutet, dass Rechtsinhaber eher dazu neigen, eine Nutzung als nichtkommerziell einzustufen als die Nutzer? Dies wirft ein Schlaglicht auf die funktionierende Netiquette – die Regeln der CC-Lizenz werden offenbar nicht im Eigeninteresse uminterpretiert, wenn es um kritische Nutzungsformen geht. Andererseits belegt das Ergebnis die offenbar bestehende Gefahr eines übervorsichtigen Verhaltens von Nutzern, welche deutlich negativ zu bewerten ist, steht sie doch einer möglichst weiten Verbreitung der CC-lizenzierten Werke im Wege. Und: es gibt Gegenbeispiele, gerade bei der privaten Nutzung, bei der eher die Nutzer einen großzügigen Maßstab anlegen wollen.