Creative Commons Lizenzen in Deutschland gerichtlich durchgesetzt

von: Dr. Till Jaeger

Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10) die Nutzung eines CC-lizenzierten Fotos wegen eines Lizenzverstoßes verboten. Dies stellt – soweit bekannt – die erste erfolgreiche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz in Deutschland dar.
 

Die Urheberin eines Fotos des Politikers Thilo Sarrazin erwirkte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine rechtsextreme Partei, die das Foto in ihrem Blog ohne entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz „Attribution – ShareAlike 3.0 Unported“ den Lizenztext oder eine Internetadresse dafür anzugeben und die Urheberin zu benennen. Die Nutzung des Verletzers stellt nach Auffassung des Gerichts eine „nicht von einer Genehmigung der Antragstellerin gedeckte und damit im Sinne des § 97 Abs. 1 UrhG widerrechtliche Verwendung“ dar.
 
Das LG Berlin folgt damit für die Creative Commons Lizenzen der Rechtsprechung zur GNU General Public License (siehe Urteilsdatenbank des ifrOSS). Auch hier hatten mehrere Gerichte eine Urheberrechtsverletzung bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen angenommen (siehe Nachrichten der Woche vom 9. Oktober 2006 und 24. Juli 2007).
 
Die Nutzer von CC-lizenzierten Werken sind daher gut beraten, wenn sie die Bedingungen der von ihnen verwendeten Lizenzen sorgfältig beachten. Die Praxis zeigt, dass hier noch Nachholbedarf besteht (vgl. Beispiele von Kleinz auf BILDblog). Das ifrOSS wird dazu weitere Hilfestellungen entwickeln.
 

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