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Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software

BGH

BGH zum Erschöpfungsgrundsatz bei Onlineaktivierung von Spielen

 Von: Dr. Till Jaeger
 
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (Urteil des I. Zivilsenats vom 11.2.2010 - I ZR 178/08) entschieden, dass es keinen Verstoß gegen den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz darstellt, wenn das Online-Account für ein Multiplayer-Spiel nicht auf Dritte übertragen werden kann.
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Bundesgerichtshof: Ausweitung der Patentierbarkeit von Software

von: Stefan Labesius

In einer neuen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zur Patentfähigkeit von Software präzisiert und im Ergebnis wesentlich erweitert. In seinem Beschluss vom 22. April 2010 (Az. Xa 20/08 – dynamische Dokumentengenerierung) kommt das Gericht nun zum Ergebnis, dass der Einsatz von Software prinzipiell technischen Charakter im Sinne des Patentrechts besitzt und damit schutzfähig ist. Gegenstand des Verfahrens ist die Patentanmeldung DE 102 32 674, die ein technisches Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente (z.B. HTML oder XML) zwischen Client  und einem in seinen Ressourcen limitierten Server beschreibt. Das Verfahren ermöglicht eine dynamische Erzeugung strukturierter Dokumente aus Vorlagedokumenten, die in einer Script- oder scriptähnlichen Sprache wie Java Server Pages abgefasst sind, auch auf  Servern, auf denen mangels ausreichender Kapazitäten keine vollständige Scriptsprachen-Laufzeitumgebung installiert werden kann. » Weiter

BGH bejaht Unterlassungsanspruch und begrenzt Abmahnkosten bei schlecht gesichertem privatem WLAN, aber schließt Schadensersatz aus

Von: Dr. Olaf Koglin
 

Der BGH hat heute sein Urteil im Fall „Sommer unseres Lebens“ verkündet: Eine Privatperson hatte sein WLAN zwar nicht ungesichert, es aber beim standardmäßigen Schutz durch das voreingestellte Hersteller-Passwort belassen. » Weiter

Bundesgerichtshof bestätigt VFAT-Patent

Von: Dr. Till Jaeger
 
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) aufgehoben und die Gültigkeit des europäischen Patents  EP 0618 540 von Microsoft bestätigt (Urteil vom 20. April 2010 - X ZR 27/07). Das Patent beschreibt ein Verfahren, mit dem eine Datei im Speicher unter einem vom Programmierer oder Anwender vergebenen Namen aufgefunden werden kann und zwar auch bei langen Dateinamen. Das BPatG hatte das Patent noch wegen Trivialität für nichtig erklärt (vgl. Nachricht der Woche vom 05.03.2007). Wie der BGH in seiner Pressemitteilung ausführt, hat das Gericht dem Patent einen anderen "Sinngehalt" zugemessen und daraus die erforderliche Erfindungshöhe hergeleitet. Die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. » Weiter

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